In einem langen währenden Rechtsstreit hat ein US-Berufungsgericht erneut zugunsten des kubanischen Staates entschieden. Die Marke „Havana Club“ bleibt im Besitz des staatlichen Unternehmens Cubaexport – ein juristischer Erfolg für Kuba und ein herber Rückschlag für den Bacardi-Konzern, der seit Jahrzehnten versucht, sich die traditionsreiche Rum-Marke anzueignen.
Richmond. Am 16. Juni 2026 wies das Berufungsgericht des 4. Bezirks in Richmond, Virginia, die Berufung von Bacardi gegen die Entscheidung des US-Patent- und Markenamts (USPTO) von 2016 zurück. Damals war die Marke Havana Club für weitere zehn Jahre zugunsten von Cubaexport erneuert worden.
Das Gericht bestätigte damit die Auffassung, dass die Erneuerung rechtmäßig erfolgte. Kernpunkt des Streits war eine Zahlung von Cubaexport im Jahr 2005, die damals aufgrund fehlender Lizenzen des Office of Foreign Assets Control (OFAC) nicht angenommen werden konnte. Erst 2016 erteilte die OFAC rückwirkend die erforderliche Lizenz, woraufhin das USPTO die Erneuerung akzeptierte.
Die Berufungsrichter stellten klar: „Die OFAC-Lizenz hat den Nebel gelichtet und das rechtliche Hindernis beseitigt, das die Übertragung von 2005 daran hinderte, als Zahlung zu gelten.“ Und außerdem: „Was 2006 unvollständig aussah, war bis 2016 rechtzeitig und wirksam.“
Bacardis Kampagne gegen den kubanischen Rum
Bacardi, das Kuba nach der Revolution von 1959 verließ, behauptet seit Jahren, der kubanische Staat habe den Markennamen und die Vermögenswerte von José Arechabala S.A. 1960 unrechtmäßig beschlagnahmt. Das Unternehmen erwarb 1997 die Rechte von den Arechabala-Erben in Spanien und begann 1995 mit dem Verkauf eines eigenen Havana Club-Rums in den USA.
Die historischen Fakten sprechen jedoch eine andere Sprache: Cubaexport registrierte die Marke Havana Club bereits 1976 in den USA – zu einem Zeitpunkt, als die ursprüngliche Registrierung der Arechabala-Familie längst abgelaufen und nicht erneuert worden war.
Eine Geschichte von Anspruch und Delegitimierung
Die Wurzeln des Konflikts reichen tief in die kubanische Geschichte. Bereits 1966 hatte Cubaexport die Marke Havana Club in rund 80 Ländern registriert. Die Familie Arechabala hatte ihrerseits das Markenrecht in den USA 1974 verstreichen lassen.
Der Bacardi-Konzern, einst selbst in Kuba beheimatet und 1960 verstaatlicht, verfolgt seit über drei Jahrzehnten das Ziel, sich die prestigeträchtige Marke anzueignen. Der Journalist Tom Gjelten dokumentierte in seinem Buch Bacardi and the Long Fight for Cuba, dass Bacardi zwischen 1998 und 2003 sage und schreibe etwa drei Millionen Dollar für die Aneignung der Marke ausgab.
Bacardis Bestrebungen waren dabei stets eng mit politischen Kreisen in den USA verbunden. Die 1996 verabschiedete Helms-Burton-Lesung, die die US-Wirtschaftsblockade gegen Kuba verschärfte, wurde von Beobachterinnen und Beobachtern als „Gesetz der Bacardi-Forderungen“ kritisiert. Abschnitt 211 des US-Haushaltsgesetzes von 1999 zielte speziell darauf ab, die Anerkennung verstaatlichter Marken wie Havana Club zu verhindern.
Auch das jüngste No Stolen Trademarks Honored in America Act, das im Dezember 2024 in Kraft trat, ist Teil dieser Strategie. Bacardi erklärte nach dem aktuellen Urteil, man sei „enttäuscht, dass das Gericht der kubanischen Regierung eine zehnjährige Gnadenfrist für die Erneuerung einer Marke gewährt hat, die ursprünglich gestohlen wurde“. Das Unternehmen kündigte bereits an, dass die nächste Erneuerung der Marke – fällig Ende Juni 2026 – aufgrund des neuen Gesetzes abgelehnt werden müsse.
Bacardi lässt nicht ab
Obwohl das Berufungsgericht klar zugunsten Kubas entschieden hat, ist der Rechtsstreit damit noch nicht beendet. Bacardi zeigte sich „ungeduldig, Gerechtigkeit in dieser langen Saga walten zu sehen“.
Das US-Patent- und Markenamt und ein Anwalt von Cubaexport lehnten eine Stellungnahme zum Urteil ab. Pernod Ricard, das den kubanischen Rum außerhalb der USA vertreibt, ist nicht direkt in den Fall involviert.
Für den kubanischen Rum Havana Club, der gemeinsam mit dem französischen Unternehmen Pernod Ricard weltweit vermarktet wird, bleibt der Markenstreit eine existenzielle Herausforderung. Doch das jüngste Urteil zeigt: Die Rechtsprechung folgt nicht den politischen Wünschen eines Großkonzerns, sondern den Fakten – und diese sprechen für den legitimen Anspruch des kubanischen Staates auf das Erbe seiner eigenen Kultur.
Quellen: Reuters / Morningstar / Granma

















































































