HomePanoramaSPÖ verspricht Gatterjagdverbot, VGT zieht Antrag auf Volksabstimmung zurück

SPÖ verspricht Gatterjagdverbot, VGT zieht Antrag auf Volksabstimmung zurück

Der SPÖ-Rückzieher ist eine Reaktion auf den gewaltigen Unterschriftenerfolg des VGT, die vorherige Aufhebung des Gatterjagdverbotes war auf Druck der ehemals adeligen Großgrundbesitzer erfolgt. Jetzt hatte die mit absoluter Mehrheit regierende Landes-SPÖ wohl mehr Angst vor einer krachenden Abstimmungsniederlage, als vor Esterhazy und Co.

Eisenstadt. Nachdem die burgenländische Landesregierung das von ihr selbst am 9. März 2017 erlassene Gatterjagdverbot am 10. Dezember 2020 wieder aufgehoben hatte, sammelte der Verein gegen Tierfabriken (VGT) innerhalb von 6 Wochen mehr als 26.000 beglaubigte Unterschriften für eine Volksabstimmung gegen diese Aufhebung. 

Die Landesregierung reagierte, indem sie mit dem VGT in Verhandlungen trat. Man bot an, das Gatterjagdverbot von 2017 im selben Wortlaut wieder zu installieren, wenn die Volksabstimmung zurückgezogen wird. Landesrat Leonhard Schneemann erklärte in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem VGT öffentlich, dass die Landesregierung in der nächsten Landtagssitzung am 4. März 2021 ein entsprechendes Gesetz zur Abstimmung bringen werde. Daraufhin zog Daniela Noitz, die Bevollmächtigte für die Volksabstimmung, diese vor den Augen der Medien zurück. 

Der SPÖ-Rückzieher ist eine Reaktion auf den gewaltigen Unterschriftenerfolg des VGT, die vorherige Aufhebung des Gatterjagdverbotes war auf Druck der ehemals adeligen Großgrundbesitzer erfolgt. Jetzt hatte die mit absoluter Mehrheit regierende Landes-SPÖ wohl mehr Angst vor einer krachenden Abstimmungsniederlage, als vor Esterhazy und Co.

Juristen und Juristinnen waren sich bis zuletzt nicht einig, ob eine Rückziehung der Volksabstimmung überhaupt rechtlich möglich ist. Doch der Verfassungsdienst des Landes erklärte dazu, dass jeder der 26.000 Anträge auf eine Volksabstimmung, der unterschrieben worden war, die Bestimmung enthielt, dass Frau Noitz bevollmächtigt wird, im Namen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zu handeln. Diese Bevollmächtigung würde auch die Möglichkeit umfassen, den Antrag auf Volksabstimmung zurückzuziehen. Es gibt allerdings für einen derartigen Schritt noch keinen Präzedenzfall in Österreich. Wenn das Gatterjagdverbot von 2017 am 4. März reinstalliert wird, dann tritt es ca. 8 Wochen später in Kraft, wenn die Veröffentlichung im Landesgesetzblatt erfolgt ist. In der Zeit bis dahin ist das Gatterjagdverbot aber wieder aufgehoben, weil durch die Zurückziehung der Volksabstimmung das Gesetz vom 10. Dezember 2020 doch in Kraft tritt. Für die nächsten etwa 9 Wochen wird es also kein Gatterjagdverbot im Burgenland geben, bevor diese Jagdform dann endgültig mit Übergangsfrist bis 1. Februar 2023 in den Mistkübel der Geschichte wandert.

VGT-Obmann Martin Balluch erklärte auf der Pressekonferenz, er hoffe sehr, dass der SPÖ zu vertrauen ist und sie Wort hält. Der VGT werde die Landtagssitzung am 4. März genau verfolgen und die SPÖ zur Rechenschaft ziehen, wenn sie wortbrüchig werden sollte. 

Quelle: vgt​.at

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