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Datenschutzbeschwerde gegen KI-Training bei X

Bereits am Dienstag reichte die irische Datenschutzbehörde DPC eine Klage gegen X ein. Eine österreichische Datenschutzorganisation legt nun nach.

Wien. Die Datenschutzgruppe Non Of Your Business (noyb) des Österreichers Max Schrems teilte am Montag mit, dass sie in acht EU-Ländern Beschwerden gegen den vormals als Twitter bekannten Nachrichtendienst X eingereicht habe. Das Training, also die Entwicklung, der Künstlichen Intelligenz hinter dem X‑Chatbot Grok, verwendet standardmäßig Daten von Nutzern, die jedoch nicht um Erlaubnis gefragt werden. X verstoße somit gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Bereits am Dienstag erhob die irische Datenschutzbehörde DPC Klage gegen X. Diese geht dem Verein rund um Max Schrems jedoch nicht weit genug. Sie beschäftige sich nur mit Nebenaspekten. Die generelle Rechtmäßigkeit der Datennutzung stellt sie nicht infrage. Das bezeugt auch die Reaktion von X auf die Klage: Das Unternehmen willigte lediglich ein, einen Teil der bereits gesammelten Daten nicht zu nutzen.

Noyb hat nun ein sogenanntes Dringlichkeitsverfahren in Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, den Niederlanden und Spanien beantragt. Ein solches ermöglicht es den Datenschutzbehörden, vorläufige Anordnungen zu treffen. Und Dringlichkeit ist tatsächlich geboten: X hat bereits damit begonnen, Nutzer-Daten für das Training seiner KI-Technologie zu verwenden. Um Erlaubnis werden die Nutzer des Nachrichtendienstes nicht gefragt. Es gibt lediglich eine in den Einstellungen versteckte Option, neben direkten Interaktionen mit dem Chatbot auch öffentliche X‑Beiträge für das Training zu erlauben, die standardmäßig eingeschaltet ist.

Quellen: ORF/Handelsblatt 

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