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EGMR verurteilt Ukraine wegen Odessa-Massaker

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Ukraine wegen Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Ein Schritt in die richtige Richtung, doch es braucht eine vollständige Aufklärung des Brandes des Gewerkschaftshauses von Odessa vor knapp elf Jahren – und eine Bestrafung der Täter, die vom Selenskyj-Regime beschützt werden.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte am vergangenen Donnerstag die Ukraine wegen Vorgängen um das Massaker von Odessa am 2. Mai 2014. Im Gefolge des verfassungswidrigen Maidan-Putsches gegen Präsident Janukowitsch hatten sich Neofaschisten und rassistische Hooligans versammelt, um in der Stadt Odessa Jagd auf Kritiker des Staatsstreiches sowie russischsprachige Aktivisten zu machen. Schließlich suchten rund 300 Menschen – Antifaschisten, Gewerkschafter, Sozialdemokraten, Kommunisten – Schutz im Gewerkschaftshaus am Kulikowo-Platz. Am Abend steckte der über 2.000 Personen umfassende Mob das Gebäude in Brand. 42 Menschen starben an diesem Tag, mehr as 200 wurden schwer verletzt.

Ein besonderer Skandal bei diesem Massaker war – und darum geht es vorrangig im EGMR-Urteil – dass die Behörden nicht eingriffen. Die anwesende Polizei am Kulikowo-Platz sah seelenruhig dabei zu, wie das Gewerkschaftshaus beschossen und mit Brandsätzen beworfen wurde. Als das Feuer ausbrach, dauerte es über eine Stunde, bis die Feuerwehr ausrückte – am Ort des Geschehens musste zu zunächst untätig bleiben, da sie vom Mob an Lösch- und Rettungsarbeiten behindert wurde. Wieder schritt auch die Polizei nicht ein. Und die ukrainischen Behörden haben seither kaum seriöse Ermittlungen unternommen. – Das ist das wahre Gesicht des “pro-westlichen” Kiewer Regimes, das angeblich “europäische Werte” verteidigt. In den EU-Medien werden die Vorfälle möglichst ignoriert, notfalls als “Ausschreitungen” verharmlost oder gar den Opfern in die Schuhe geschoben.

Mit dem nunmehrigen Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes wird das zumindest ein wenig schwieriger. Denn jetzt ist juristisch festgehalten, dass die ukrainischen Behörden am 2. Mai 2014 bewusst nicht eingegriffen haben und daher die Verantwortung für den Tod der Opfer tragen; dass die ukrainische Justiz keine ernsthafte Strafverfolgung der Täter angestrengt hat; dass für die ukrainische Regierung die Menschenrechte und die Leben russischsprachiger Menschen – auch eigener Staatsbürger – und linker Akivisten nichts wert waren und sind. Die Ukraine ignoriert also die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – mit tödlichen Folgen.

Es ist fürwahr gänzlich unbegreifbar, dass die russischprachigen Menschen auf der Krim und im Donbass dem Kiewer Regime nicht vertrauen, sondern sich lieber unter den Schutz Russlands stellen…

Quelle: ORF / Kronen Zeitung

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