HomeKlassenkampfSozialbetrug von knapp 2,4 Millionen Euro

Sozialbetrug von knapp 2,4 Millionen Euro

Eine Baufirma steht aktuell vor dem Wiener Landesgericht, es soll zu massiver Schwarzarbeit gekommen sein. Verhandelt wird ein Betrugsfall von knapp 2,4 Millionen Euro.

Wien. Vor dem Wiener Landesgericht wurde am Montag ein Prozess wegen Sozialbetrug gegen die Geschäftsleitung und den Prokuristen einer auf Wärmedämmung und Wohnbausanierung spezialisierten Firma mit Standorten in Oberösterreich eröffnet. Der Prozess basiert auf dem Vorwurf von Schwarzarbeit im großen Stil. Im Lauf der Jahre soll sich das Unternehmen so die Sozialversicherungsbeiträge für 897 Beschäftigte „erspart“ haben.

„Anmelde-Vehikel“ für Schwarzarbeit 

Solche Vorgänge sind keine Einzelfälle, es gibt immer wieder schwarze Schafe, die Schwarzarbeit ihre Profite maximieren und die Beschäftigten ihrer Absicherung berauben. Im vorliegenden Fall hat die Firma regelmäßig Sub-Unternehmen für Arbeiten auf den Baustellen genutzt. Diese Sub-Unternehmen zahlten wiederum keine Steuern oder Abgaben und gingen nach kurzer Zeit in Konkurs, bevor sie auf dem Radar der Finanz auftauchten. Als die ausgebliebenen Sozialversicherungsbeiträge aufflogen, waren die Beschäftigten bereits bei einem neuen Sub-Unternehmen angestellt. So werden „Anmelde-Vehikel“ für Schwarzarbeit gestaltet, 20 solcher Konstrukte konnten laut Anklage im verhandelten Fall identifiziert werden.

Sozialversicherungsbetrug sei ein sperriges und kompliziertes Feld

Der Anwalt des Unternehmens sieht den Fall natürlich ganz anders, gelagert. Er beteuert, dass das Unternehmen alles Mögliche getan hätte, um sich korrekt zu verhalten. Sozialversicherungsbetrug sei ein sperriges und kompliziertes Feld, bemerkte der Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten zu Beginn der Verhandlung. Er hielt jedoch weiter fest, dass im vorliegenden Fall sei die Beweislage „relativ stark und verdichtet“ sei.

„Keiner wollte arbeiten“

Der Chef der Firma glänzt bei der Eröffnung des Verfahrens damit, dass er sich noch einmal über den Arbeitsunwillen schimpft. Es gälte die 40-Stunden-Woche und die Beschäftigten wären um 9.00 Uhr gekommen und um 15.00 Uhr gegangen, beteuert der Chef. „Keiner wollte arbeiten“, lässt er sich nicht nehmen, festzuhalten. Das habe ihn dazu getrieben Sub-Sub-Veträge zu machen und er kenne sich nicht aus, sondern nur die Sekretärin. Außer für das Profite einstreichen, hat man als Chef eben für nichts Verantwortung.

Bei allen Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: OÖ Nachrichten

- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN