Bis Ende 2025 sind in Österreich insgesamt 438 Fahrzeuge wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitungen vorläufig beschlagnahmt worden. Grundlage dafür ist die seit 1. März 2024 geltende Novelle der Straßenverkehrsordnung, die es Behörden erlaubt, Fahrzeuge bei besonders schweren Tempoverstößen sicherzustellen und in letzter Konsequenz auch zu versteigern.
Laut Angaben des Innenministeriums wurden im Jahr 2024 insgesamt 171 Fahrzeuge beschlagnahmt, im Jahr 2025 kamen weitere 267 hinzu. Eine Beschlagnahme droht Lenkerinnen und Lenkern, wenn sie innerorts mehr als 60 km/h oder außerorts mehr als 70 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs sind. Ziel der Maßnahme ist es, sogenannte Raserinnen und Raser wirksam aus dem Verkehr zu ziehen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern
Ein Blick auf die Bundesländer zeigt deutliche Unterschiede: Die meisten vorläufigen Beschlagnahmungen gab es bis Ende 2025 in Niederösterreich mit 109 Fällen. Am anderen Ende der Skala liegt Salzburg mit 17 sichergestellten Fahrzeugen. In Wien wurden 68 Raserautos eingezogen. Österreichweit stieg die Zahl der Beschlagnahmen im Jahr 2025 deutlich an: Durchschnittlich wurden monatlich 22 Fahrzeuge sichergestellt, im Jahr 2024 waren es noch 17 pro Monat.
Wie viele der beschlagnahmten Fahrzeuge tatsächlich versteigert wurden, ist nicht bekannt. Auf Anfrage der APA konnte das Innenministerium dazu keine konkreten Zahlen nennen. Nach Einschätzung des Kuratorium für Verkehrssicherheit handelt es sich dabei jedoch nur um einen sehr geringen Anteil.
Verfassungsgerichtshof prüft Regelung
Derzeit wird die rechtliche Grundlage der Maßnahme vom Verfassungsgerichtshof überprüft. Anlass dafür ist unter anderem Kritik des Landesverwaltungsgerichts Steiermark, das mögliche Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie gegen die Eigentumsgarantie sieht. Eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung steht noch aus.
Forderung nach einheitlichen Strafen
Das KFV erneuert in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog. Derzeit verfügen die einzelnen Behörden innerhalb der gesetzlichen Strafrahmen über einen großen Ermessensspielraum. Laut KFV-Leiter für Verkehrssicherheit, Klaus Robatsch, fehle es in Österreich – anders als etwa in Deutschland – an fixen Strafsätzen für konkrete Verkehrsdelikte.
Darüber hinaus fordert das KFV praktikablere Lösungen für Fälle, in denen Fahrzeuge nicht im Eigentum der Lenkerinnen und Lenker stehen, etwa bei Dienst- oder Leasingfahrzeugen. Auch Missbrauchsmöglichkeiten, beispielsweise durch rückdatierte Fahrzeugverkäufe, müssten unterbunden werden. Für Fahrzeuge von Durchreisenden seien ebenfalls klarere gesetzliche Regelungen notwendig.
Hohe Unfallgefahr durch überhöhte Geschwindigkeit
Die Forderungen des KFV stützen sich auf umfangreiche Daten aus der Verkehrssicherheitsforschung. Im Jahr 2025 wurden österreichweit rund 22 Millionen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Diese Messungen dienen ausschließlich der Forschung und nicht der Bestrafung, zeigen jedoch ein besorgniserregendes Bild: Rund 4.900 Pkw waren um mehr als 50 km/h zu schnell unterwegs, etwa 1.800 davon überschritten die erlaubte Geschwindigkeit sogar um mehr als 60 km/h, 600 Fahrzeuge um mehr als 70 km/h.
Besonders problematisch sind Tempoüberschreitungen in 30er-Zonen. Dort waren bei den Messungen 66 Prozent der Pkw zu schnell unterwegs. Nach Angaben des KFV sind mehr als 25 Prozent der 397 Verkehrstoten im Jahr 2025 auf „nicht angepasste Geschwindigkeit“ als Hauptunfallursache zurückzuführen. Zwischen 2022 und 2024 kamen im Durchschnitt jährlich 96 Menschen bei solchen Unfällen ums Leben, zusätzlich wurden pro Jahr rund 6.254 Personen verletzt.
Das KFV warnt daher eindringlich vor den Risiken des Schnellfahrens. Die Unfallgefahr steige bereits bei geringen Überschreitungen deutlich, während die Zeitersparnis minimal bleibe.
Quelle: ORF



















































































