Linz. In der Causa rund um eine junge Frau, der nach einer falschen Krebsdiagnose im Kepler Universitätsklinikum in Linz die Gebärmutter entfernt worden war, ist nun eine strafrechtliche Anzeige eingebracht worden.
Der Rechtsanwalt der betroffenen Patientin, Rainer Hable, hat am Dienstagabend Anzeige wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen „unbekannte Entscheidungsträger“ im Kepler Uniklinikum sowie in der oberösterreichischen Gesundheitsholding.
Konkret geht es laut dem Anwalt um die mutmaßlich unbefugte Weitergabe sensibler Patientendaten an eine oberösterreichische Zeitung. Nach Darstellung von Hable sollen Informationen aus der vertraulichen Patientenakte an ein Medium gelangt sein. Dabei handle es sich unter anderem um Angaben zum Gesundheitszustand der Frau, zur ursprünglichen Krebsdiagnose, zur später festgestellten Fehldiagnose sowie zu den durchgeführten medizinischen Behandlungen.
Nach Angaben des Anwalts habe weder er noch seine Mandantin mit dem betreffenden Medium gesprochen. Aus seiner Sicht könne die Quelle der veröffentlichten Informationen daher ausschließlich im Bereich des Krankenhauses oder der Gesundheitsholding liegen.
Vom Kepler Uniklinikum hieß es am späten Mittwochnachmittag in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die Anzeige dem Haus lediglich aus Medienberichten bekannt sei. Man ersuche um Verständnis, dass dazu keine weiteren Auskünfte erteilt werden könnten.
Die Staatsanwaltschaft Linz bestätigte den Eingang der Anzeige. Derzeit werde diese geprüft. Nähere Informationen zum weiteren Vorgehen sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der kommenden Woche bekannt gegeben werden.
Weitere Anzeigen gegen das Krankenhaus sind laut dem Rechtsvertreter der Patientin derzeit noch nicht eingebracht worden, jedoch aus seiner Sicht grundsätzlich möglich. In diesem Zusammenhang verwies er unter anderem auf den Umstand, dass der Frau eine gesunde Gebärmutter entfernt worden sei. Aus juristischer Sicht könnte daher auch der Tatbestand der schweren Körperverletzung geprüft werden.
Quelle: orf.at



















































































