HomePanoramaOGH: Keine Presseförderung für Fellnerismus

OGH: Keine Presseförderung für Fellnerismus

In letzter Instanz steht fest: „Österreich“ und „oe24“ sind redaktionell nicht voneinander zu unterscheiden, weswegen den Fellner-Brüdern zurecht die Presseförderung verweigert wurde.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat letztinstanzlich festgestellt, dass die Boulevard-Tageszeitung „Österreich“ keinen Anspruch auf Presseförderung hat. Damit ist die Entscheidung der Medienbehörde KommAustria bestätigt. Diese hatte dem Fellner-Produkt Subventionen verweigert, da die Mehrheit der Auflage von „Österreich“ als Gratiszeitung vertrieben wurde und wird. Die Fellner-Mediengruppe brachte dagegen eine Klage ein.

Die entscheidende Frage war hierbei, ob die Kaufzeitung „Österreich“ und das Gratisblatt „oe24“ voneinander zu unterscheiden seien – wenn nicht, dann ist eine Förderung unzulässig. Die Ansicht, dass beide nur äußerlich andere Versionen desselben, ja identischen redaktionellen Inhalts darstellen, hat nun nach dem Oberlandesgericht Wien (OLG) auch der OGH als richtig erkannt. Weder journalistisch noch wirtschaftlich sei eine Selbständigkeit von „oe24“ gegeben.

Der Streitwert – es ging formell nur um das Jahr 2020 – betrug rund eine Million Euro, das Urteil hat aber natürlich grundsätzliche Bedeutung: Die Scheinkonstruktion der Fellner-Brüder widerspricht einem Anspruch auf Presseförderung. Qualitätskriterien spielen dabei übrigens keine Rolle.

Trotzdem mussten die Fellners in den vergangenen Jahren wahrlich nicht ohne finanzielle Zuwendungen der Bundesregierung (oder richtiger: aus Steuergeld) auskommen: Das „Inseraten“-Budget war ohnedies explodiert – und wie nun die Sache mit den Beinschab-Umfragen war, wird juristisch geklärt werden.

Quelle: ORF

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