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Petzner wegen Sozialbetrug verurteilt

Am Mittwoch wurde der ehemalige BZÖ-Politiker Stefan Petzner wegen Sozialbetrugs schuldig gesprochen. Der frühere Nationalratsabgeordnete wurde nichtrechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Er hatte 2019 rund 7.600 Euro Arbeitslosengeld und Notstandshilfe kassiert.

Wien. Stefan Petzner wurde am Mittwoch von einem Gericht nicht rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Richterin ging davon aus, dass Petzner sich 2019 wissentlich rund 7.600 Euro an Arbeitslosengeld und Notstandshilfe erschlichen hat.

Petzner legte bei der Urteilsverkündung ein für einen 42-jährigen Erwachsenen äußerst merkwürdiges Verhalten an den Tag. Als die Richterin das Urteil verkündete und begründete, stand Petzner auf und setzte sich mit gespreizten Beinen verkehrt herum auf den Stuhl und begann mit der Lehne zu wippen. Anschließend unterbrach er sie und rief: „Sie reden einen Blödsinn!“ Auf einer Ermahnung seines Anwalts regierte er mit den Worten: „Des is ma wurscht, die redet an Blödsinn.“ Auf Nachfragen zu seinem Verhalten im Anschluss an die Verhandlung verteidigte Petzner ein Verhalten gegenüber der Presse damit, dass er ein „emotionaler Mensch“ sei, kein „eiskalter Mensch wie der Grasser“ (gemeint ist der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser).

Berufung angekündigt

Stefan Petzner kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Vom Staatsanwalt gab es vor erst keine Stellungnahme. Petzner hatte bereits zu Beginn der Verhandlung verkündet, dass er sich „einsichtig nicht schuldig“ bekenne. Petzner gab an, dass er seinem Wissen nach alles richtig ausgefüllt habe.

Sein Anwalt argumentierte, dass Petzner kein Geschäftsmann sei. Er beschrieb seinen Mandanten als einen Traumtänzer und verwies auf Udo Jürgens‘ gleichnamiges Lied. Ihm zufolge hätte Petzner keine bösen Absichten gehabt. Der Anwalt strebte dementsprechend eine diversionelle Einigung an, dies wurde von der Richterin allerdings abgewiesen.

Um seine Unschuld zu belegen, führte der Angeklagte vor Gericht aus, dass er 2019 die Tätigkeit seines Beratungsunternehmens petzner communications e. U. aufgrund gesundheitlicher Probleme ruhend gestellt hatte. Sein Vater habe ihm daraufhin geraten, Sozialleitungen zu beziehen, wobei es ihm selbst richtig peinlich gewesen wäre, diese zu beantragen.

Selbstständige Einkommen aus drei Beratungsaufträgen im selben Zeitraum betrachtete er nicht als problematisch. Das wären lediglich 5.000 Euro gewesen und „nicht 100.000 Euro wie bei der Karmasin“ (gemeint ist die ehemalige ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin). Er fügte hinzu, dass er „ein bisschen ein Chaot“ und „kein Zahlenmensch, kein Mathematikmensch“ sei.

Ein Vertreter des AMS sagte aus, dass Petzner 2019 ein pflichtversicherter Selbstständiger gewesen sei. Er verfügte über ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, weshalb das AMS ein Rückforderungsverfahren eingeleitet habe. Petzners Einkommensteuerbescheid aus seiner beruflichen Tätigkeit im betreffenden Zeitraum weisen Honorare in Höhe von rund 30.000 Euro aus.

Gegen Arbeitslose und Migrantinnen und Migranten

Stefan Petzner gehörte von 2008 bis Oktober 2013 als Abgeordneter des BZÖ dem Nationalrat an. Von Juni 2006 bis Oktober 2008 war er stellvertretender Bundesparteiobmann des BZÖ und von 2008 bis 2010 mit einer kurzen Unterbrechung Generalsekretär des BZÖ. Er war ein zentraler Funktionär einer Partei, die immer wieder gegen Menschen hetzte, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, sowie gegen Migrantinnen und Migranten.

2009 attackierte er die SPÖ als BZÖ-Generalsekretär für den Vorschlag, Asylwerberinnen und Asylwerbern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Er bezeichnete den Vorschlag als „politischen Wahnsinn“.

Quelle: ORF

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