Freispruch gab es am Dienstag für vier Tiroler, die wegen Tierquälerei angeklagt wurden. Sie hatten eine verletzte Katze am Straßenrand gefunden und beschlossen, sie zu töten. Der Freispruch repräsentiert ein weiteres Mal, wie unwichtig das Leben eines Tieres im Kapitalismus ist.
Innsbruck. Am Dienstag, den 4. August wurden die vier Tiroler, welche im Zuge eines viral gegangenen Videos der Tierquälerei beschuldigt wurden, freigesprochen. Es handelte sich dabei um ein Video einer Katze, welche durch die Tatverdächtigten fixiert wurde, um dann getötet zu werden.
Aus der Medienmitteilung des Landesgerichts Innsbruck geht hervor, die vier Angeklagten hätten den Kater, namens Schmotzer schwerverletzt am Straßenrand gefunden und sich daraufhin dazu entschlossen hätten, „ihn von seinem Leid zu erlösen“. Viele andere hätten das Tier wohl einfach zum Tierarzt gebracht – nicht aber diese jungen Männer. Sie brachten das Tier in einen Hof, fixierten es und versetzten ihm einen Bolzenschuss Dieser hätte Schmotzer in einen Zustand der Bewusstlosigkeit und damit der Empfindungslosigkeit versetzen sollen, um ihn anschließend per mit Messerschnitt zu töten. Da dieser Schuss nach Einschätzung des veterinärmedizinischen Sachverständigen offenbar nicht regelgerecht gesetzt worden war, wurde der Kater nicht sofort bewusstlos und zuckte wild. Da der Bolzenschuss für einen anderen Angeklagten die erwartete Wirkung verfehlte, nahm er sich eine Schaufel zu Hand und begann mehrfach auf den zuckenden Kater einzuschlagen. Da dies jedoch nach mehreren Wiederholungen das Zucken des Tieres auch nicht stoppte, wurde Schmotzer letztendlich mittels Kehlschnitt getötet.
Die vier Tiroler wurden mit der Begründung freigesprochen, die Tötung des Tieres wäre im Grunde die Erlösung des Leidens, somit wäre der Tatbestand der mutwilligen Tötung nicht erfüllt. Auch die rohe Misshandlung beziehungsweise die Zufügung unnötiger Qualen nach § 222 Abs 1 StGB wäre dahingehend auch nicht erfüllt, da der Schuss qua Bolzenschussapparat die für den Angeklagten bekannte Wirkung der Betäubung wäre. In der Urteilsbegründung führte die Richterin dabei aus: „Welcher Tierquäler setzt außerdem schon ein Bolzenschussgerät an?“ Diese Argumentationslogik kann jedoch angezweifelt werden, da sie impliziert, dass das Werkzeug entscheidend sei, ob überhaupt von Qual zu sprechen sei. Gleichzeitig ist es verwunderlich, dass das Filmen und Veröffentlichen des Videos – das Töten einer Katze vor laufender Kamera – nicht erwähnt wird, und auch keine Konsequenzen hat. Ebenso wird in der Medienmitteilung in keiner Weise der Einsatz der Schaufel begründet oder gerechtfertigt. Wenn die Angeklagten, wie von ihnen selbst dargestellt, den Kater zunächst betäuben und ihn anschließend durch einen Messerstich von seinem Leiden erlösen wollten, stellt sich die Frage, weshalb anschließend mehrfach mit einer herkömmlichen Schaufel auf das Tier eingeschlagen wurde. Dies hat mit der behaupteten „Erlösung“ nichts mehr zu tun. Gleiches gilt für das Filmen und Veröffentlichen der Tat – insbesondere dann, wenn der Filmende seinen Kollegen nach mehreren Schaufelhieben erneut dazu auffordert, noch einmal zuzuschlagen.
Entfremdung im Kapitalismus beschränkt sich nicht auf die Entfremdung des Menschen von seiner Arbeit, sondern umfasst ebenso sein Verhältnis zu anderen Menschen und zur Natur, deren Teil er selbst ist. Indem die kapitalistische Produktionsweise Natur und Lebendiges zu Objekten von Verwertung und Herrschaft macht, wird der Mensch zunehmend auch von seiner eigenen Naturhaftigkeit entfremdet. Die damit verbundenen Erfahrungen von Ohnmacht, Konkurrenz und Vereinzelung können sich in Gewalt entladen, wobei sich diese Gewalt häufig gegen Schwächere, mitunter auch Tiere, richtet. Die Misshandlung von Tieren kann als Ausdruck der Entfremdung des Menschen von der Natur verstanden werden.
Erst der Sozialismus wird das Gleichgewicht zwischen Mensch und Natur wieder herstellen können (der Kommunismus ist, so Marx, die „wahrhafte Auflösung des Widerstreites zwischen dem Menschen mit der Natur und mit dem Menschen“) und damit auch die materielle Basis für Phänomene wie Tierquälerei beseitigen.
Quellen: Landesgericht Innsbruck/RIS/Der Standard /EFVIFA/Einheit und Widerspruch/Brucker et al.
















































































