HomePanoramaRichtungsweisendes OGH-Urteil im Dieselskandal gegen VW

Richtungsweisendes OGH-Urteil im Dieselskandal gegen VW

Im September 2015 wurde der Dieselskandal rund um den Automobil-Konzern VW aufgedeckt. Seither beschäftigen sich weltweit Gerichte mit der Causa. So auch in Österreich. Nur anders als in den USA, wo Volkswagen bereits 26 Milliarden Euro Schadensersatz und an Strafschadenersatz bezahlen musste, sind in Europa die Käuferinnen und Käufer noch nicht zu ihrem Recht gekommen, kritisiert Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV). Im Jahr 2019 hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelklage für 10.000 Betroffene eingebracht, die immer noch verhandelt werde – und dies bisher ohne ein Ergebnis.

Doch ein erstes Urteil des Obersten Gerichtshof vom Dienstag vergangene Woche könne nun eine richtungsweisende Entscheidung herbeigeführt haben, so Kolba. So habe ein Mann, der den Kaufpreis seines Autos zurückverlangte, in letzter Instanz Recht bekommen. Der Konzern hatte dem Kläger angeboten, nachträglich ein Software-Update in sein Fahrzeug einzubauen, das einen emissionsmindernden Modus im Fahrbetrieb ermöglichen solle, aber nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius, das sogenannte Thermofester. Der OGH entschied nun, dass damit der Mangel aber nicht behoben worden wäre.

Das Thermofenster sei eine illegale Abschalteinrichtung, erklärte der OGH. Denn der definierte Temperaturbereich führe dazu, dass unter mitteleuropäischen Verhältnissen die Abgasreinigung mehr als die Hälfte des Jahres abgeschaltet sei. Ein derartiges Urteil, zudem in dieser Klarheit, sei dem deutschen Bundesgerichtshof bisher nicht abzuringen gewesen, so der Jurist. „Österreichische Geschädigte können aufatmen! Anders als der deutsche Bundesgerichtshof hat der OGH mit VW kein Einsehen. Er verzinst den Kaufpreis und stellt auch klar, dass das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung ist, weil überwiegend bei unseren Temperaturen die Abgasreinigung abgeschaltet oder reduziert wird“, freut sich Kolba.

Der Kläger bekomme nun den Kaufpreis seines Fahrzeugs in Höhe von 27.000 Euro zurück. Für die bereits gefahrenen 70.000 Kilometer werden 7.500 Euro vom Kaufpreis abgezogen. Zudem erhält er Zinsen von vier Prozent jährlich aus dem Kaufpreis.

Kritik am Urteil kommt postwendend vom Volkswagen-Konzern. Die Entscheidung sei auf „unrichtigen Tatsachenfeststellungen zum Thermofenster“ gefallen und weiters: „Bei Zugrundelegung des korrekten Sachverhaltes wäre die Klage abzuweisen gewesen.“ Kolba stellt hierzu klar: „VW verzögert die Verfahren mit immer absurderen Argumenten“.

Quelle: ORF / Heute

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