HomePanoramaErmittlungen gegen GAK-Fans wegen Verdachts auf NS-Wiederbetätigung

Ermittlungen gegen GAK-Fans wegen Verdachts auf NS-Wiederbetätigung

Graz. Die Staatsanwaltschaft Graz hat Ermittlungen gegen Fans des Fußball-Zweitligisten GAK eingeleitet, da der Verdacht auf NS-Wiederbetätigung besteht. Ein Foto, das während einer angeblichen „Fanfahrt“ nach Ungarn aufgenommen wurde, zeige offenbar Mitglieder der „84er Jungs“ beim mutmaßlichen Zeigen des verbotenen Hitlergrußes. Als Reaktion auf diesen Vorfall erklärte der Fanclub seine Auflösung, und der Verein selbst distanzierte sich.

Auf dem Foto ist auch ein Transparent in den Farben Rot, Weiß und Blau zu sehen, auf dem „Division 84“ steht, wobei das „S“ in Form der SS-Runen gehalten ist. Christian Kroschl von der Staatsanwaltschaft Graz bestätigte, dass eine entsprechende Anzeige eingegangen sei und nun die Ermittlungen aufgenommen würden. Es werde geprüft, ob eine strafrechtliche Relevanz vorliege.

Der GAK veröffentlichte eine Stellungnahme, in der es heißt: „Am Samstag, den 17.06.2023 erlangten die führenden Fanclubs der Kurve Kenntnis davon, dass es im Rahmen einer Urlaubsfahrt von Teilen des Fanclubs ’84-er Jungs‘ zu einem mutmaßlich strafrechtlich relevanten Vorfall im Sinne des Verbotsgesetzes kam.“

Weiter heißt es in der Aussendung: „Ein entsprechendes Foto, das einen eindeutigen Bezug zum Fanclub ’84-er Jungs‘ herstellt und somit auch den GAK 1902 in Misskredit bringt, wurde an die Vertreter der Kurve weitergeleitet. Der betroffene Fanclub wurde von ihnen umgehend zur Rede gestellt und mit der einzig logischen Konsequenz, der Auflösung und Verbannung aus der roten Kurve, konfrontiert.“ Die Reaktion erfolgte laut GAK „aus Eigeninitiative der führenden Fanclubs. Die Vereinsführung wurde erst im Nachhinein informiert, begrüßt die Handlungsweise der Verantwortlichen jedoch vollinhaltlich.“

Der GAK erklärte unterdessen, sich „klar von jedwedem extremistischen Gedankengut“ distanzieren zu wollen und betonte, dass solche Handlungen nicht toleriert würden. „Sollten sich unter den beteiligten Personen Mitglieder des GAK 1902 befinden, so werden diese selbstverständlich aus dem Verein ausgeschlossen“, heißt es.

Quelle: Der Standard

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