Proteste in Liechtenstein für legale Abtreibungen
Wie in vielen anderen europäischen Ländern wurde dieses Wochenende in Liechtenstein öffentlich demonstriert. Im Hauptort Vaduz ging es allerdings um ein anderes Thema, nämlich um das grundlegende Menschenrecht nach legalen Schwangerschaftsabbrüchen.
Vaduz. In Liechtenstein sind Abtreibungen grundsätzlich verboten und können mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden, dieser Strafrahmen gilt auch für das medizinische Personal. Das Gesetz verbietet sogar, öffentlich über Möglichkeiten und Angebote von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren. Frauen in Liechtenstein können sich somit in der belastenden Situation einer ungewollten Schwangerschaft nicht einmal vertraulich medizinisch oder rechtlich informieren. Bis 2015 stand es sogar noch unter Strafe für die Durchführung einer Abtreibung ins Ausland zu reisen.
Um gegen diesen Missstand zu protestieren, gingen letzten Samstag hunderte Personen auf die Straßen und demonstrierten für eine Fristenlösung in Liechtenstein, mit der ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erlaubt wäre. Die Route führte vom Regierungsgebäude bis zum Schloss Vaduz, dem Wohnsitz der Fürstenfamilie, der von der Polizei abgeschirmt wurde. Ihre Forderungen machten sie auf dieser Demoroute öffentlich und lautstark kund. Auf den mitgebrachten Schildern standen Sprüche wie: „Das letzte Wort dem Volk“, „Mein Körper ist kein Fürstenrecht“ und „Alois, wir sind nid böös, aber sehr sehr enttüscht“.
Ausgelöst wurde dieser öffentliche Protest durch das Initiativkomitee „Fristenlösung in Liechtenstein“, das im Juni dieses Jahres eine Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative gestartet hatte, in der legale Abtreibungen bis zum dritten Schwangerschaftsmonat gefordert wurde. Es konnten knapp 5.000 Unterschriften gesammelt werden. Das entspricht fast einem Viertel der Wahlberechtigten des Landes. Notwendig gewesen wären nur 1.000 Unterschriften, womit die Initiative eine der erfolgreichsten Unterschriftensammlungen in der Geschichte Liechtensteins ist. Somit musste die Gesetzesreform im Landtag behandelt werden. Dieser stimmte Anfang September mit 13 zu 12 Gegenstimmen für den Entwurf. Der Erbprinz Alois von Liechtenstein, der derzeit amtsausführender Stellvertreter seines Vaters als Fürst von Liechtenstein ist, verweigerte aber die Zustimmung zu diesem Gesetz, wodurch es nun auch nicht in Kraft treten kann.
Erbprinz verweigert Zustimmung
Diese Ablehnung ließ der Erbprinz mit unzureichendem „Schutz des ungeborenen Lebens“ argumentieren. Diese Bedenken scheinen somit auch in einer religiös motivierten Moralvorstellung begründet zu sein, was nicht verwundert, da die römisch-katholische Kirche in Liechtenstein immer noch einen Sonderstatus einnimmt. Laut Verfassung ist sie die Landeskirche, und auch die Erziehung und Bildung in dem Land ist so einzurichten und zu verwalten, dass sie „aus dem Zusammenwirken von Familie, Schule und Kirche der heranwachsenden Jugend eine religiös-sittliche Bildung, vaterländische Gesinnung und künftige berufliche Tüchtigkeit zu eigen wird.“ An anderer Stelle wird in der Verfassung auch von der „Unantastbarkeit der kirchlichen Lehre“ gesprochen.
Ebenfalls nicht mehr zeitgemäß wirkt die starke Sonderrolle, die der Fürst von Liechtenstein in dem politischen System des Landes einnimmt. Sein Amt hat bedeutend mehr politische Befugnisse, als es in anderen europäischen Monarchien der Fall ist, wo die Monarchen größtenteils eine repräsentative Rolle einnehmen. So untersteht der Fürst nicht der Gerichtsbarkeit und kann für keine Taten vor einem liechtensteinischen Gericht rechtlich verantwortlich gemacht werden, er genießt somit dauernde und absoluten Immunität. Ebenfalls hat er die Kompetenzen, die Richter des Landes zu ernennen und er hat ein weitreichendes Recht, Begnadigungen zu erlassen. Auch hat er das Recht, die Regierung oder einzelne Minister zu entlassen. Jedes beschlossene Gesetz muss vom Fürsten bestätigt werden, wenn diese Bestätigung nicht erfolgt, tritt das Gesetz nicht in Kraft. Das heißt de facto, dass er für jedes vom Landtag beschlossene Gesetz ein Vetorecht hat, dies kann er sogar einsetzen, falls es zuvor in einer Volksabstimmung angenommen wurde.
Das Initiativkomitee „Fristenlösung in Liechtenstein“ weist unterdessen den Vorwurf zurück, dass man eine Konfrontation zwischen Bevölkerung und Fürstenhaus anstrebe. Es gibt aber durchaus Teilnehmerinnen, die sich vor Ort auch für eine Verfassungsänderung aussprechen, damit „solche Entscheidungen künftig nicht mehr möglich seien“. Auch von den Demonstrierenden gerufene Parolen wie „Nicht ein Fürst bestimmt allein, Demokratie muss für alle sein“ deuten darauf hin, dass viele nicht mit der absolutistischen Rolle des Fürsten zufrieden sind und sich eine demokratischere Verfassung wünschen.
Quellen: Watson/Menschenrechte.li/landespolizei.li/ORF/gesetze.li



















































































