An Schulen in ganz Österreich gilt seit September ein rassistisches Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Das unterbezahlte und unterbesetzte Lehrpersonal ist seither gezwungen, gegen die eigenen Schülerinnen vorzugehen. Dabei fanden österreichweit bereits über 250 Gespräche mit Schulleitungen sowie über 90 Anzeigen statt. Ein weiterer empörender Fall aus Wien: Ein Vater muss für seine drei Töchter jeweils bis zu 800 € Strafe zahlen.
Wien. Ein weiteres Mal muss ein Erziehungsberechtigter eine Strafe dafür zahlen, dass seine Töchter ihre Religionsfreiheit ausübten. Seit September 2026 gilt an Schulen in ganz Österreich ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Bis zum 10. Oktober wurden bereits 253 Gespräche zwischen Schulleitungen und betroffenen Eltern geführt und 87 Anzeigen erstattet. Die Zahl der Anzeigen wird durch den Fall des Vaters auf mindestens 90 erhöht, wenn man behauptet, dass es bis dato keine weiteren gegeben hätte.
Wie das Gesetz funktioniert:
Das Kopftuchverbot ist in § 43a des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) verankert. Das genaue Verfahren zur Umsetzung des Verbots läuft wie folgt ab: Zunächst ermahnen die Lehrkräfte Schülerinnen, die sich entschieden haben, ein Kopftuch „nach islamischer Tradition“ zu tragen. Bei erneuten Verstößen folgt ein Gespräch zwischen der Schulleitung und den Erziehungsberechtigten der Schülerin. Entscheidet sich das Kind trotz persönlicher Mahnung und der der Erziehungsberechtigten weiterhin dafür, seine Tradition zu praktizieren, folgt eine Anzeige. Diese kann Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro nach sich ziehen. Die Höhe des Betrags richtet sich nach der Geschwindigkeit, mit der sich das Kind „an das Gesetz hält“. Das Gesetz stützt sich dabei auf zweierlei Grundlagen: Einerseits gilt in Österreich erst ab dem Alter von 14 Jahren eine „Religionsfreiheit“, wodurch das Verbot erst möglich wird. Andererseits soll das Verbot „im Sinne des Kindeswohls“ sowie im Sinne der „Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Sichtbarkeit von Mädchen“ sein. Genau anhand dieser Rechtfertigungen offenbart sich jedoch die Heuchlerei der österreichischen Regierung.
Der Rassismus und die Heuchlerei:
Während sich die Regierung hinter den Rechtfertigungen der „Gleichberechtigung“ und „Selbstbestimmung“ von Mädchen versteckt, haben diese nun doch kein Recht mehr, sich nach ihrem eigenen Willen zu kleiden und ihre Religion und Tradition zu praktizieren. Da sich das Gesetz spezifisch auf Kopftücher bezieht, die „nach islamischer Tradition“ getragen werden, richtet es sich auf rassistische Weise gegen junge Muslimas. Andere sexistische Symbole weiterer Religionen wurden nicht verboten. Die Folgen eines Verbots, das nur islamische Kinder betrifft, sind klar: weitere Unterdrückung ausgewählter Minderheiten in ganz Österreich und dadurch weitere Spaltung und Hetze unter Österreicherinnen und Österreichern verschiedener Traditionen.
Wem dient das Verbot wirklich?
Während die bürgerliche Regierung zu weitreichenden Angriffen auf die sozialen Rechte der Jugend ausholt, wie die umfassenden Kürzungen im Unibudget zeigen und Schülerinnen und Schüler unter den Folgen schlecht isolierter Schulgebäude, überfüllter Klassenzimmer, zu teurer Unterrichtsmaterialien sowie einer Prekarisierung der Lage aller Lehrkräfte durch Reallohnsenkungen und Unterbesetzungen leiden, versucht die Regierung zu spalten. Trotz dieser Probleme verfolgen die genannten Akteure weiterhin eine Politik der Militarisierung, was anhand der erhöhten Militärausgaben, der Verlängerung des Wehrdienstes und der Propagierung des Wehrdienstes an Schulen selbst erkennbar ist. Eine Spalterei und religiöse Hetze dienen als Verschleierung von genau diesen Vorgehensweisen – den Defiziten im Schul- und Universitätswesen und der höchst profitablen Militarisierung. In ganz Österreich fanden diesbezüglich bereits große Proteste und Schulstreiks statt, die auch von der Jugendfront der Partei der Arbeit mitorganisiert und gefördert wurden.
Quelle: Heute/Krone/österreich.gv.at/ZdA/ZdA



















































































