Wien. Die Debatte um den berüchtigten Paragrafen 109 des Universitätsgesetzes ist neu entfacht. Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner will die Sonderregelung für befristete Arbeitsverhältnisse an Universitäten aus dem Gesetz streichen. Künftig solle an den Universitäten das „reguläre Arbeitsrecht“ gelten. Damit sollen Kettenverträge zurückgedrängt und die Arbeitsbedingungen von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern verbessert werden.
Dass diese Debatte überhaupt geführt werden muss, sagt bereits viel über den Zustand der österreichischen Hochschulen aus. Beim wissenschaftlichen Personal sind derzeit nur zwei von zehn Personen unbefristet beschäftigt. Acht von zehn arbeiten befristet. Was in anderen Branchen als prekär gelten würde, ist an den Universitäten seit Jahren Normalzustand. Forschung, Lehre, Betreuung von Studierenden, Projektarbeit und wissenschaftliche Publikation werden von Menschen getragen, die oft selbst nicht wissen, ob sie in wenigen Jahren noch an der Universität arbeiten können.
Der Paragraf 109 ist dabei nicht Ursache aller Probleme, aber er ist ein besonders deutliches Symbol für eine Universitätspolitik, die wissenschaftliche Arbeit systematisch unsicher hält.
Wissenschaft auf Ablaufdatum
Die geltende Regelung erlaubt den Universitäten weitgehende Befristungen. Seit der Reform 2021 ist die zusammengerechnete Dauer befristeter Verträge an einer Universität zwar grundsätzlich mit acht Jahren gedeckelt. Danach soll entweder eine unbefristete Anstellung folgen oder das Arbeitsverhältnis endet. In der Praxis erzeugt diese Regelung jedoch massive Unsicherheit. Unterschiedliche Auslegungen, komplizierte Berechnungen, die Einrechnung verschiedener Beschäftigungsformen und die Angst der Universitäten vor späteren Ansprüchen führen dazu, dass Menschen oft schon vor Erreichen der Grenze nicht weiterbeschäftigt werden.
Für die Betroffenen bedeutet das: Eine wissenschaftliche Laufbahn wird zur ständigen Bewährungsprobe. Dissertation, Postdoc, Drittmittelprojekt, Lehrverpflichtung, Publikationsdruck, internationale Mobilität, Familienplanung und Existenzsicherung müssen in ein System gepresst werden, das Beschäftigte permanent austauschbar hält.
Der Mittelbau trägt die Universität
Die österreichischen Universitäten funktionieren nicht nur durch Professorinnen und Professoren oder durch Rektorate. Sie funktionieren durch den wissenschaftlichen Mittelbau: Praedocs, Postdocs, Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter, Lektorinnen und Lektoren, Studienassistentinnen und Studienassistenten, Lehrende, Forschende und administrativ mittragende Kolleginnen und Kollegen.
Sie halten Lehrveranstaltungen ab, betreuen Studierende, schreiben Forschungsanträge, publizieren, organisieren Tagungen, korrigieren Arbeiten, sichern Drittmittelprojekte und übernehmen einen erheblichen Teil der alltäglichen wissenschaftlichen Arbeit. Trotzdem werden viele von ihnen so behandelt, als seien sie bloß vorübergehende Gäste in einer Institution, die ohne sie gar nicht funktionieren würde.
Abschaffung allein reicht nicht
Die angekündigte Streichung des Paragrafen 109 kann ein Fortschritt sein, wenn sie tatsächlich dazu führt, dass befristete Beschäftigung zurückgedrängt wird. Aber sie ist keine automatische Lösung. Arbeitsrechtsexpertinnen weisen zu Recht darauf hin, dass auch im regulären Arbeitsrecht befristete Arbeitsverhältnisse möglich sind, wenn sie sachlich gerechtfertigt werden. Gerade im Wissenschaftsbetrieb könnten Universitäten weiterhin versuchen, Befristungen mit Karrierephasen, Projektlogik oder Drittmittelfinanzierung zu begründen.
Deshalb braucht es eine klare Position: Befristungen dürfen nicht Normalzustand sein. Sie müssen eng begrenzt, sachlich streng geprüft und arbeitsrechtlich wirksam kontrolliert werden. Wissenschaftliche Daueraufgaben brauchen Dauerstellen. Wer dauerhaft lehrt, forscht, betreut und Projekte trägt, muss auch dauerhaft beschäftigt werden.
Drittmittelabhängigkeit als Prekaritätsmaschine
Ein Kernproblem liegt in der zunehmenden Drittmittelabhängigkeit der Universitäten. Forschung wird immer stärker über zeitlich begrenzte Projekte finanziert. Damit wird nicht nur wissenschaftliche Planung erschwert, sondern auch Beschäftigung systematisch befristet. Wer von Projekt zu Projekt lebt, lebt auch von Vertrag zu Vertrag.
Das ist Ausdruck einer Hochschulpolitik, die Universitäten nach Wettbewerbslogik organisiert. Statt ausreichender öffentlicher Grundfinanzierung gibt es Konkurrenz um Fördertöpfe, Kennzahlen, Exzellenzprogramme und Projektmittel. Wissenschaft wird in marktförmige Verfahren gezwungen. Forschungsthemen, Karrieren und Arbeitsverhältnisse hängen immer stärker davon ab, ob Geld eingeworben werden kann.
Damit verschiebt sich die Universität weg von gesellschaftlich notwendiger, langfristiger, kritischer und unabhängiger Forschung hin zu einem Betrieb, der ständig Anträge schreibt, Projekte verwaltet und Beschäftigte befristet hält. Eine ernsthafte Reform müsste daher bei der Finanzierung ansetzen. Ohne massive Erhöhung der öffentlichen Grundfinanzierung wird jede arbeitsrechtliche Reform halb bleiben.
Kein Tauschhandel mit Kündigungsschutz
Besonders gefährlich ist die Idee, die Abschaffung des 109ers mit einer Absenkung des Kündigungsschutzes zu verbinden. Wer bessere Chancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs nur dadurch schaffen will, dass langjährig Beschäftigte leichter gekündigt werden können, übernimmt die Logik der Arbeitgeberseite. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Angriff auf Arbeitnehmerrechte. Unsichere Beschäftigung wird nicht überwunden, indem man Sicherheit für andere abbaut. Generationengerechtigkeit entsteht nicht durch Konkurrenz zwischen älteren und jüngeren Beschäftigten. Sie entsteht durch mehr Stellen, bessere Finanzierung, transparente Laufbahnmodelle und demokratische Personalpolitik.
Die Beschäftigten an den Universitäten dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden: Praedocs gegen Postdocs, Nachwuchs gegen Dauerbeschäftigte, Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter gegen Stammpersonal, Lehrende gegen Forschende. Genau diese Spaltung nützt den Rektoraten und der Politik, die sich vor ausreichender Finanzierung drücken wollen.
Die Antwort auf Prekarität ist nicht weniger Kündigungsschutz. Die Antwort ist mehr soziale Sicherheit für alle Beschäftigten.
Neoliberale Sorge um „Lähmung“ der Universitäten
Wenn NEOS vor einer „Lähmung“ der Universitäten warnen, sobald mehr unbefristete Verträge vergeben werden, zeigt sich die bekannte neoliberale Sichtweise. Gleichzeitig ist diese Argumentation durchsichtig. Sie macht die Beschäftigten für ein Problem verantwortlich, das politisch erzeugt wurde. Wenn es zu wenige Stellen gibt, dann liegt das nicht daran, dass einzelne Menschen zu lange beschäftigt sind. Es liegt daran, dass Universitäten unterfinanziert sind, Daueraufgaben nicht mit Dauerstellen versehen werden und wissenschaftliche Arbeit nach Konkurrenzlogik organisiert wird.
Sozialdemokratische Ankündigungspolitik reicht nicht
Auch die Ministerin wird sich daran messen lassen müssen, ob aus der Ankündigung eine wirkliche Verbesserung wird. Eine sozialdemokratische Pressekonferenz ist noch keine Klassenpolitik. Den Paragrafen 109 zu streichen, klingt vernünftig. Aber entscheidend ist, welches System danach kommt.
Wenn am Ende bloß das reguläre Arbeitsrecht gilt, während Universitäten weiterhin Befristungen über sachliche Rechtfertigungen, Drittmittel und Karrierephasen organisieren, ist wenig gewonnen. Wenn Doktorandinnen und Doktoranden statt Arbeitsverträgen schlechter abgesicherte Stipendien erhalten, wäre die Reform sogar ein Rückschritt. Wenn unbefristete Stellen nicht finanziert werden, werden Rektorate Wege finden, weiterhin prekär zu beschäftigen.
Für eine demokratische und soziale Universität
Eine klassenbewusste Hochschulpolitik muss von den Beschäftigten und Studierenden ausgehen, nicht von Standortlogik und Exzellenzrhetorik. Universitäten sind öffentliche Einrichtungen. Sie dürfen nicht wie Unternehmen geführt werden, in denen Beschäftigte als flexible Projektressourcen verwaltet werden. Notwendig sind unbefristete Dauerstellen für Daueraufgaben, klare und einklagbare Begrenzungen befristeter Beschäftigung, bessere Grundfinanzierung, transparente Laufbahnmodelle, mehr Mitbestimmung des Mittelbaus, Schutz vor Auslagerung in Stipendienmodelle, Ausbau kollektivvertraglicher Rechte und eine deutliche Zurückdrängung der Drittmittelabhängigkeit.
Der Kampf gegen Kettenverträge ist Teil einer größeren Auseinandersetzung. Es geht darum, ob Universitäten Orte gesellschaftlicher Erkenntnis, kritischer Bildung und demokratischer Wissenschaft sind – oder ob sie weiter nach den Prinzipien kapitalistischer Verwertung organisiert werden.
Quelle: Der Standard

















































































