Das Arbeits- und Sozialgericht Wien schlägt Alarm. Die Arbeitsbelastung liegt bei 140 Prozent, Verfahren verzögern sich um Monate. Gerade in Krisenzeiten rächt sich, dass beim Personal gespart wurde.
Wien. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien ist nach eigenen Angaben an seiner Belastungsgrenze angekommen. Derzeit arbeiten dort 35 Richterinnen und Richter. Um die anfallenden Verfahren in angemessener Zeit bewältigen zu können, wären nach Angaben des Gerichts mindestens neun zusätzliche Richterinnen und Richter notwendig. Die Arbeitsbelastung liege mittlerweile bei 140 Prozent.
Die Folgen bekommen vor allem jene Menschen zu spüren, die auf rasche Entscheidungen angewiesen sind. Das betrifft beispielsweise Pflegegeldverfahren. Ziehen sich diese über einen langen Zeitraum, stehen Betroffene und ihre Angehörigen vor der Frage, wie die notwendige Pflege organisiert und finanziert werden soll. Das ist insbesondere für Menschen mit geringen Einkommen und nach der schon lange andauernden Teuerung wichtig.
Besonders deutlich zeigt sich die Problematik aber auch bei Kündigungsanfechtungen. Während Betroffene 2015 innerhalb von drei bis sechs Wochen mit einer ersten Verhandlung rechnen konnten, beträgt die Wartezeit mittlerweile vier bis sechs Monate. In dieser Zeit bleibt für die Betroffenen offen, ob sie ihren Arbeitsplatz tatsächlich verlieren und sie werden darum gebracht ihre Rechte zeitnah einfordern zu können.
Mehr Arbeitslosigkeit, weniger Rechtsschutz
Dass ausgerechnet jetzt mehr arbeitsrechtliche Verfahren zu bewältigen sind, ist wenig überraschend. Die wirtschaftliche Krise hinterlässt seit längerem deutliche Spuren auf dem österreichischen Arbeitsmarkt. Das AMS verzeichnete bereits im ersten Quartal 2026 das zwölfte Quartal in Folge einen Anstieg der Arbeitslosigkeit gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal. Ende August waren österreichweit 311.448 Menschen arbeitslos gemeldet, 3,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die nationale Arbeitslosenquote betrug 7,2 Prozent.
Steigende Arbeitslosigkeit und eine schwierige wirtschaftliche Lage bedeuten zwangsläufig auch mehr Situationen, in denen Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellt auf arbeits- und sozialrechtlichen Schutz angewiesen sind. Kündigungen, Streitigkeiten um Ansprüche oder Verfahren um Sozialleistungen verschwinden in einer Krise nicht – im Gegenteil, es kommt zu vermehrten Angriffen auf die Rechte der Arbeiterklasse.
Weniger Planstellen als 2015
Die Überlastung wäre krisenbedingt ohnehin aufgetreten, aber nicht in diesem Ausmaß. Noch 2015 verfügte das Arbeits- und Sozialgericht über 40 Planstellen und war zu 96,6 Prozent ausgelastet. Die Anzahl der Richterinnen ist also überproportional zu den damals schon vorhandenen Fällen geunsken.
Das Gericht hat nach Angaben seines Präsidenten Wolfgang Schuster-Kramer seine Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung bereits ausgeschöpft. Das Arbeits- und Sozialgericht sei vollständig digitalisiert, weitere Produktivitätssteigerungen könnten den Personalmangel nicht ausgleichen. Rund 30 Prozent Mehrarbeit ließen sich nicht dauerhaft durch höhere Effizienz auffangen, ohne dass darunter die Qualität leide.
Hinzu kommt ein Mangel an Gutachterinnen und Gutachtern. Auch sie sind stark ausgelastet, manche nehmen bereits keine zusätzlichen Fälle mehr an. Die Tätigkeit sei finanziell zu wenig attraktiv.
Damit wird deutlich, wohin eine Politik führt, die öffentliche Einrichtungen möglichst knapp bemisst und darauf setzt, steigende Anforderungen durch Rationalisierung und höhere Arbeitsbelastung des vorhandenen Personals aufzufangen. Solange die Zahl der Fälle überschaubar bleibt, lässt sich der Personalmangel eine Zeit lang kaschieren durch Arbeitsintensivierung. Verschärfen sich jedoch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Widersprüche, fehlen die notwendigen Reserven.
Sparpolitik auf Kosten der Beschäftigten
Die Leidtragenden sind dabei nicht nur die Richterinnen und Richter sowie die übrigen Beschäftigten des Gerichts. Schuster-Kramer fordert seine Kolleginnen und Kollegen mittlerweile ausdrücklich dazu auf, nicht noch mehr zu arbeiten, sondern auf ihre Gesundheit zu achten.
Vor allem trifft die Situation aber jene Menschen, die ihr Recht vor Gericht durchsetzen müssen. Wer eine Kündigung anficht, Pflegegeld benötigt oder andere sozialrechtliche Ansprüche geltend macht, kann häufig nicht monatelang auf eine Entscheidung warten. Aus dem Personalmangel wird damit ein konkretes Problem des Rechtsschutzes. So zahlt eben auch die Arbeiterklasse in Wien den Preis.
Quelle: ORF




















































































