Innsbruck. Nach Nazi-Parolen und Hitlergrüßen in der Zillertalbahn während der Anreise zum Gauder Fest am 1. Mai 2026 hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck Anklage gegen einen 21-Jährigen wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung erhoben. Für einen weiteren Beschuldigten im Alter von 16 Jahren ist eine diversionelle Erledigung vorgesehen.
Nach Bekanntwerden des Vorfalls führte das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) unter Leitung der Staatsanwaltschaft umfangreiche Ermittlungen durch. Dabei wurden unter anderem Foto- und Videoaufnahmen aus dem Zug ausgewertet. Insgesamt standen acht Personen im Verdacht, an den Vorfällen beteiligt gewesen zu sein.
Sechs Beschuldigten konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie selbst Nazi-Parolen gerufen oder den Hitlergruß gezeigt hatten. Zwei weitere Verdächtige waren hingegen geständig und gaben an, ihre Handlungen zu bereuen.
Diversion mit Besuch einer KZ-Gedenkstätte
Dem 16-jährigen Beschuldigten wurde eine Diversion mit Probezeit und Auflagen angeboten. Dazu gehört ein Programm zur historischen Sensibilisierung, das in der Regel auch den Besuch einer KZ-Gedenkstätte umfasst.
Gegen den 21-Jährigen wurde hingegen Anklage wegen NS-Wiederbetätigung erhoben. Eine Diversion ist laut Staatsanwaltschaft aufgrund der gesetzlichen Strafdrohung in diesem Fall nicht möglich. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte kann dagegen Einspruch erheben, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: ORF






















































































