Ein enger Vertrauter des Holocaustleugners Gottfried Küssel stand letzte Woche erneut vor Gericht. Der 42-Jährige wurde bereits 2022 nach dem Verbotsgesetz verurteilt und die Staatsanwaltschaft kommentierte damals: „Mehr Neonazi geht nicht!“.
Wien. Dieses Mal musste er sich verantworten, weil er eine Kutte der rechtsextrem Hooligan-Gruppe „Unsterblich Wien“ mit einem SS-Totenkopf-Motiv und einer verfremdeten Reichsflagge getragen hatte. Zudem wurde bei ihm Propagandamaterial mit Hakenkreuzen, SS-Runen und Schwarzer Sonne sichergestellt. Auch wegen unbefugtem Waffenbesitz wurde er angeklagt.
Die Vorsitzende Richterin am Landesgericht Wien hätte laut der Rechercheplattform „Stoppt die Rechten“ dem Angeklagten gleich zu Beginn freundlich zum Geburtstag gratuliert. Auch sei der Prozess sehr einseitig geführt und beispielsweise eine Ersatzgeschworene auf eine kritische Frage hin von der Vorsitzenden Richterin getadelt worden.
Der Angeklagte behauptete im Laufe des Prozesses, dass er nicht über die Symbole auf seiner Kutte und die faschistischen Materialien in seinem Wohnzimmer Bescheid gewusst hätte. Außerdem sei er längst aus der Szene ausgestiegen. Dass er mit dieser Argumentation schließlich einen Freispruch durch die Geschworenen erntete, beurteilt das Mauthausen Komitee Österreich als einen „Skandal der Sonderklasse“. Noch unverständlicher macht das Urteil, dass im August ein anderer Angeklagter wegen der gleichen Kutte zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt worden war.
Lediglich wegen dem unbefugten Waffenbesitz wurde der Angeklagte von letzter Woche zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zum Abschied gratulierte die Vorsitzende Richterin dem Verurteilten nochmal zum Geburtstag, ein im Gerichtssaal sonst ungewöhnlicher Vorgang.
Quellen: OTS/Heute/Der Standard


















































































