Oberösterreich. Ein oberösterreichischer Landtagsabgeordneter der ÖVP steht ab 14. Jänner vor Gericht. Die Anklage wirft ihm mehrfache Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Verleumdung vor. Der Angeklagte bestreitet diese Vorwürfe, ein Rücktritt oder eine Ruhestellung seiner Funktion sei weder für ihn noch für die Landes-ÖVP derzeit ein Thema. Stattdessen soll der Beschuldigte versucht haben, die betroffene Frau mit einer zivilrechtlichen Klage und einer Anzeige wegen Verleumdung zum Schweigen zu bringen, erklärte Privatbeteiligten-Vertreter Clemens Krabatsch. Die darauffolgenden Ermittlungsverfahren seien mittlerweile aber eingestellt worden. Seine Mandantin habe noch heute mit den psychischen Folgen zu kämpfen und habe lange nicht den Mut aufgebracht, über die Vorfälle zu sprechen.
Der angeklagte ÖVP-Politiker soll seine Mitarbeiterin in der Zeit von 2014 bis 2016 zweimal sexuell belästigt und sogar dreimal vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft Wels erhob aufgrund dieser mutmaßlichen Übergriffe sowie wegen Verleumdung im November gegen den Abgeordneten Anklage. Diese stützt sich unter anderem auf DNA-Spuren, die die Frau aufbewahrt habe. Aus rechtlicher Vorsicht ist anzumerken, dass für den Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt.
Vonseiten der Landes-ÖVP heißt es, dass es im Falle einer Verurteilung „entsprechende Konsequenzen“ gäbe, aber da der Mandatar „die erhobenen Vorwürfe massiv“ bestreite, gelte für ihn „wie immer“ die Unschuldsvermutung. Deswegen seien derzeit auch weder ein Rücktritt noch eine Ruhestellung der politischen Funktion geplant.
Es ist davon auszugehen, dass der Gerichtsprozess, der am 14. Jänner startet, weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Im Falle einer Verurteilung für den gröbsten Vorwurf liegt der Strafrahmen bei fünf bis 15 Jahren. Ein Mandatsverlust erfolgt gewöhnlich ab einer unbedingten Haftstrafe von einem Jahr.
Quelle: ORF