Eine mittlerweile weitverbreitete Taktik, um unliebsame Kritikerinnen und Kritiker mundtot zu machen, respektive durch Klagen in den finanziellen Ruin zu stürzen, sind sog. SLAPP-Klagen. Aktuell betrifft es in Österreich den VGT, den Verein gegen Tierfabriken, der vom Spar-Konzern massiv unter Druck gesetzt wird, weil der Verein das tut, was seine Aufgabe ist: Missstände aufzuzeigen und diese publik zu machen.
Wien. SLAPP bedeutet Strategic Lawsuit Against Public Participation, die vor allem von Konzernen oder politischen Parteien gegen Kritikerinnen und Kritiker geführt werden. Der Sinn besteht nicht darin, einen Prozess zu gewinnen. Das spielt für die finanziell starken Klägerinnen und Kläger keine Rolle, sondern sie dienen dazu, die Kritikerinnen und Kritiker mit hohen Kosten zu bedrohen, sie unter Druck zu setzen und damit so sehr zu beschäftigen, dass sie weder Zeit noch Nerven haben, weiterhin Kritik zu äußern. Es ist also eine Inanspruchnahme des Klagsrechts, um darüber finanziell schwächere Gegnerinnen und Gegner mundtot zu machen.
Spar-Klage gegen den VGT
Im Juli 2022 brachte die Fa. Spar eine Klage gegen den VGT ein. Der Grund war, dass der VGT im Rahmen der Schweine-Vollspaltenbodenkampagne alle Supermärkte kritisierte, denn das Schweinefleisch aus Tierqualhaltung auf Vollspaltenboden wird in jedem verkauft. Der Ausstieg aus dieser Haltungsform sollte von einer Branchenlösung begleitet werden, also einer Lösung bei der sich alle Supermärkte verpflichten nach dem Ausstieg trotzdem nur mehr österreichisches Schweinefleisch zu verkaufen, wie es bereits vor einigen Jahren beim Thema Eier aus Legebatterien gelungen ist.
Kritisiert wurden alle Supermärkte, insbesondere Spar, wofür auch das Spar-Logo in persiflierter Form verwendet wurde, was Spar zur Klage veranlasste, mit der der Handelskonzern erreichen wollte, dass jegliche Proteste unterlassen werden müssen, wobei Prozesskosten in Höhe von € 100.000,- drohen. Darüber hinaus dürfe das Logo nicht verwendet werden und der VGT sei als wirtschaftlicher Konkurrent zu sehen, da die Kritik an Spar einer impliziten Bewerbung anderer Supermärkte gleichkäme. Um das zu untermauern, wurde von Spar eine einstweilige Verfügung verlangt, die dazu führte, dass es dem VGT 1,5 Jahre untersagt war, Spar zu kritisieren. Das wurde damit begründet, dass Spar, der größte Verkäufer Österreichs von Vollspaltenboden-Schweinefleisch, nicht für das Schweineleid verantwortlich sei, weil Spar keine Schweine halte. Nach dieser Logik, ist auch die Politik, die die Haltung rechtlich absichert, aber selber keine Schweine hält, nicht verantwortlich.
Die Konsumentinnen und Konsumenten tragen auch keine Verantwortung, da sie genauso wenig Schweine halten, sondern nur das Fleisch kaufen. Und die Landwirtinnen und Landwirte halten sich nur an die Gesetze, sind damit auch nicht zur Verantwortung zu ziehen. Letztlich ist niemand verantwortlich.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) revidierte zwar das Urteil nach einer Berufung des VGT, so dass Spar wieder kritisiert werden darf. Bis dahin wurde von Seiten des VGT aber schon viel Geld und Arbeit investiert. Der VGT bot Spar einen außergerichtlichen Vergleich an, der nicht nur nicht angenommen wurde, sondern Spar erweiterte das Klagsbegehren noch zusätzlich.
Inzwischen läuft der Prozess seit fast vier Jahren, was ständig anlaufende Kosten bedeutet. Mittlerweile hat die Firma Spar in ihrer Argumentation umgeschwenkt und behauptet, Vollspaltenboden sei keine Tierquälerei und der VGT dürfe Spar dafür nicht kritisieren.
Aus der Historie lässt sich klar erkennen: Es geht Spar nicht um einen gewonnen Prozess, sondern einfach nur darum, einen Verein, der sich öffentlichkeitswirksam für eine bessere Haltung von sogenannten Nutztieren einsetzt, mundtot zu machen, indem sie diesen mit hohen Kosten bedrohen und mit einem großen Prozess einschüchtern.
SLAPP-Klagen, ein weltweites Phänomen
SLAPP Klagen sind überall auf der Welt zu finden und die EU hat sich bereits 2024 darauf geeinigt, Betroffene besser zu schützen. Das sollte durch die SLAPP-Richtlinie geschehen, die vorsieht, dass SLAPP-Klagen frühzeitig von Gerichten abgewiesen werden können. Darüber hinaus sind Sanktionen für Unternehmen vorgesehen, die Klagen missbräuchlich einbringen. Bis 7. Mai haben nun die Mitgliedsstaaten Zeit, die Vorgaben umzusetzen, doch die österreichische Regierung ist weit von einer Einigung entfernt. Es gibt zwar einen internen Gesetzesentwurf, aber es herrscht Uneinigkeit in einem Punkt und zwar, ob der Schutz nur für Prozesse gilt, die sich über mehrere EU-Staaten ziehen oder auch für solche, die nur ein Mitgliedsland betreffen. Dies hat einen rein formellen Grund, denn die EU darf Vorgaben für grenzüberschreitende Verfahren etablieren, aber nicht für innerstaatliche. Das ist prinzipiell auch gut so, denn die EU sollte nicht in nationales Recht eingreifen, was sie ungeachtet dessen aber ohnehin in vielen Fällen tut.
Während sich das SPÖ-geführte Justizministerium für eine Einbeziehung rein nationaler SLAPP-Verfahren ausspricht, stellt sich der ÖVP-Justizsprecher dagegen. Mehrere Expertinnen und Experten sehen in einer Ausdehnung auf rein nationale Fälle eine unbedingte Notwendigkeit, denn sonst blieben ein Großteil der Betroffenen schutzlos. Immerhin finden 90 Prozent der SLAPP-Fälle innerhalb der jeweiligen Staatsgrenzen statt.
Es wäre fatal zu meinen, man wäre davon nicht betroffen, denn es geht nicht nur um Proteste von Vereinen oder anderen Organisationen, sondern auch von Medien und Privatpersonen. Es kann nicht sein, dass in einem demokratischen Rechtsstaat, dieser dazu missbraucht wird, unliebsame Meinungen und Kritik mundtot zu machen. Wie wichtig unserer Regierung diese Freiheit der zivilen Partizipation am öffentlichen Diskurs ist, wird sich daran messen lassen müssen, ob sie es noch schafft, das entsprechende Gesetz bis zum 7. Mai in Kraft zu setzen.
Man darf sich aber auch nicht erwarten, dass die Konzerne, die es sich leisten können, eine ganze Armada an Juristen und Anwälten zu bezahlen nicht nach neuen juristischen Wegen suchen werden, ihre Kritiker mundtot zu machen. Auch der EU-Kommission und der Mehrheit im EU-Parlament sind in der Regel Konzernanliegen viel wichtiger als Anliegen von Bürgern oder gar der Arbeiterklasse. Schließlich ist die EU ein Instrument der großen europäischen Kapitalgruppen, das – besonders vor EU-Wahlen – ein wenig grün und rosa angestrichen wird.
Quellen: VGT/Der Standard


















































































