Klagenfurt. Weil für die geplante Erstversorgungsambulanz (EVA) am Klinikum Klagenfurt nicht genügend Personal gefunden wurde, will die Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) Beschäftigte aus der bestehenden Zentralen Aufnahme- und Erstversorgungseinheit (ZAE) einsetzen. Doch die Betroffenen lehnen die damit verbundenen Änderungen ihrer Arbeitszeiten entschieden ab. Nun hat die KABEG ein gerichtliches Schlichtungsverfahren eingeleitet, um eine entsprechende Betriebsvereinbarung durchzusetzen.
Bei einer Urabstimmung sprachen sich 40 Beschäftigte gegen und lediglich drei für die geplante Betriebsvereinbarung aus. Besonders umstritten sind Dienste, die erst am späten Nachmittag beginnen und bis 22 Uhr dauern. Laut Zentralbetriebsrat Michael Kraxner bedeuten diese Arbeitszeiten eine erhebliche Verschlechterung, da den Beschäftigten weder davor noch danach ausreichend Freizeit bleibt.
Die KABEG begründet ihr Vorgehen mit dem gesetzlichen Auftrag, die neue Ambulanz einzurichten. Diese soll Patientinnen und Patienten außerhalb der regulären Ordinationszeiten versorgen und damit die Notaufnahme entlasten. Ein vergleichbares Modell besteht bereits seit drei Jahren in Villach. In Klagenfurt soll die EVA Anfang 2027 ihren Betrieb aufnehmen.
Der Betriebsrat zeigt sich weiterhin gesprächsbereit. Die KABEG hingegen erwartet eine Entscheidung der Schlichtungsstelle innerhalb weniger Wochen.
Personalmangel ist kein Versagen der Beschäftigten
Der Konflikt zeigt exemplarisch, wie die Probleme eines unter Druck stehenden Gesundheitssystems auf jene abgewälzt werden, die seinen Betrieb aufrechterhalten. Statt ausreichend Personal durch attraktive Arbeitsbedingungen zu gewinnen, sollen bestehende Beschäftigte zusätzliche Aufgaben übernehmen und Verschlechterungen ihrer Dienstzeiten hinnehmen.
Besonders bezeichnend ist, dass eine Einrichtung, die eigentlich zur Entlastung der Notaufnahme geschaffen werden soll, nun ausgerechnet mit deren bisherigem Personal betrieben werden soll.
Selbst im öffentlichen Gesundheitswesen werden die Bedürfnisse der Beschäftigten häufig den organisatorischen und wirtschaftlichen Vorgaben untergeordnet. Die Mitbestimmung der Belegschaft wird offenbar nur so lange akzeptiert, wie sie den Plänen der Betriebsführung nicht entgegensteht.
Gesundheitsversorgung darf nicht auf Kosten der Menschen organisiert werden, die sie täglich gewährleisten. Statt gerichtlichem Druck braucht es mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen und eine verbindliche Mitbestimmung der Beschäftigten.
Quelle: ORF



















































































