HomeKlassenkampfAK klagt und gewinnt: 30.500 Euro Nachzahlung für Elektriker

AK klagt und gewinnt: 30.500 Euro Nachzahlung für Elektriker

Eine Baufirma nützt aus, dass ein Kollege mit Rot-weiss-rot-Card nur bei dieser Firma arbeiten darf. Er muss 14 Stunden und mehr pro Tag arbeiten, und bekommt keine Überstunden bezahlt. Vor Gericht bekam der Arbeiter recht, und die Firma muss 30.500 Euro nachzahlen.

Wien. Am 1. September ist es zwei Jahre her, dass der 12-Stunden-Tag in Kraft getreten ist. „Das Gesetz trifft besonders jene ArbeitnehmerInnen, die am Arbeitsmarkt ohnedies schon eine schwächere Position haben, wie die Erfahrung aus dem AK Rechtsschutz zeigt“, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl. „Das zeigt das Beispiel von Herrn A., der ab 2019 als Elektrotechniker bis zu 14 Stunden am Tag für eine Baufirma schuftete.“

Rot-weiss-rot-Card an eine einzige Firma geknüpft

Seine schwangere Frau und seine Tochter bekam er kaum zu sehen, sein Arbeitstag endete manchmal erst um 23 Uhr. Doch Geld für seine Überstunden und sonstige Zulagen bekam er nicht zu sehen. Denn seine Arbeitserlaubnis über die Rot-Weiß-Rot-Karte war 22 Monate lang an sein Arbeitsverhältnis zu nur einem einzigen Arbeitgeber geknüpft.

Der Arbeiter erzählt: „Der Chef wusste, dass ich 22 Monate lang nirgendwo anders arbeiten darf. Meine Frau war schwanger. Er hat meine Situation ausgenutzt. Ich habe manchmal bis 23 Uhr gearbeitet, ich hatte keine Freizeit, habe meine Familie nicht gesehen. Er wollte nicht zahlen. Das habe ich nicht geschafft, so viele Stunden für nichts.“

Nachzahlung in zwei Gerichtsinstanzen bestätigt

An einem Freitagabend hatte Herr A. einen Unfall. Er sollte am Samstag auf einer anderen Baustelle arbeiten. Er gab Bescheid, dass er das nicht könne. Der Chef war sehr ärgerlich und verlangte, dass Herr A. das Firmenauto bringen solle. In der Firma kam es erneut zum Streit über die Überstunden, daraufhin kündigte der Chef Herrn A. Er meldete ihn ohne sein Wissen auch gleich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von der Sozialversicherung ab.

Vor Gericht bestritt der Arbeitgeber alles: Die Arbeitszeitaufzeichnungen des Elektrotechnikers seien falsch, weil der Arbeitnehmer keine Pausen und gesetzlichen Ruhezeiten berücksichtigt habe. Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht gab jedoch dem Arbeiter in erster Instanz Recht: Der Arbeiter war auf den Baustellen fast immer allein und eigenständig eingesetzt worden. Die Arbeitszeitaufzeichnungen seien schlüssig. Die Arbeitsmenge sei in der normalen Arbeitszeit einfach nicht zu schaffen gewesen, was jetzt auch das Oberlandesgericht bestätigte.

Quelle: OTS

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