HomeKlassenkampfEntschädigung von 7.000 Euro nach Kündigung während Elternteilzeit

Entschädigung von 7.000 Euro nach Kündigung während Elternteilzeit

Trotz Vereinbarung einer Elternteilzeit wurde einer Frau aus Wels gekündigt. Die Arbeiterkammer musste Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einreichen, nachdem keine außergerichtliche Einigung zustandekam.

Wels. Die Arbeiterkammer (AK) forderte das Unternehmen auf, die Kündigungsentschädigung zu bezahlen. Das Unternehmen weigerte sich jedoch, den geforderten Betrag zu überweisen, und behauptete auch noch, es habe nie eine Vereinbarung über Elternteilzeit gegeben. Trotz der klaren Rechtslage waren die außergerichtlichen Bemühungen der AK nicht erfolgreich. Daraufhin reichte die AK Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Letztendlich wurde der jungen Mutter Recht gegeben. Sie erhielt eine Nachzahlung der Kündigungsentschädigung in Höhe von etwa 7.000 Euro.

Bereits über sechs Jahre im Betrieb

Die Arbeitnehmerin aus Wels arbeitete über sechs Jahre lang in der österreichischen Filiale eines deutschen Handelsunternehmens. Nach ihrer Elternzeit hatte sie mit ihrem Vorgesetzten eine Teilzeitvereinbarung getroffen und ihre wöchentliche Arbeitszeit von 25 Stunden vor der Geburt des Kindes auf 20 Stunden reduziert. Einige Monate vor dem vierten Geburtstag ihres Kindes erhielt die Frau unerwartet per Post ein Kündigungsschreiben. Laut Mutterschutzgesetz besteht während der Elternteilzeit jedoch ein Kündigungsschutz, der bis zum Ablauf von vier Wochen nach dem vierten Geburtstag des Kindes gilt. Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers kann in diesem Zeitraum nicht rechtskräftig erfolgen. Der Angestellten steht es frei, die unrechtmäßige Kündigung zu akzeptieren, aber im Gegenzug eine Kündigungsentschädigung zu verlangen. Genau das hat sie auch getan, da sie unter den gegebenen Umständen ohnehin nicht im Unternehmen bleiben konnte.

Kein Einzelfall

„Das ist kein Einzelfall. Immer wieder werden Beschäftigte und vor allem auch berufstätige Eltern von ihren Arbeitgebern um ihre Ansprüche gebracht“, erklärte diesbezüglich AK-Präsident Andreas Stangl. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 10.500 arbeits- und sozialrechtliche Fälle, Insolvenzverfahren und Konsumentenschutzangelegenheiten entweder gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen. Dadurch konnten für AK-Mitglieder in Oberösterreich mehr als 105 Millionen Euro erstritten werden.

Quelle: ORF

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