HomeKlassenkampfErntearbeiter: 13,88 m² müssen reichen

Erntearbeiter: 13,88 m² müssen reichen

Am 26. April wurde eine neue Verordnung zum Landarbeitsgesetz 2021 verabschiedet. Mitverantwortlich für diese Verordnung ist Arbeitsminister Kocher.

Wien. Eine neue Verordnung zum Landarbeitergesetz 2021, die vergangene Woche verabschiedet wurde, sieht vor, dass drei Menschen für bis zu drei Wochen gemeinsam in einem 13,88 m² großen Container untergebracht werden können sollen. Einer Person stehen damit lediglich 4,6 m² Raum zu. Selbst Hunden muss der Tierhalterverordnung zufolge mehr Raum zugestanden werden: Drei Hunde müssen in einem Zwinger von 25 m² untergebracht werden.

Seit Jahren wird immer wieder über die katastrophalen Zustände, denen Erntehelferinnen und Erntehelfer in Österreich ausgesetzt werden, diskutiert. Die meisten von ihnen kommen aus dem Ausland und sind lediglich als Saisonarbeitskräfte in Österreich. Für Ersthelferinnen und Erntehelfer gibt es keinen bundesweit einheitlichen Mindestlohn, dieser variiert von Bundesland zu Bundesland. Am niedrigsten ist der Mindestlohn in Kärnten mit 9,15 brutto pro Stunde, in Oberösterreich ist er mit zehn Euro brutto pro Stunde am höchsten.

Regelmäßig gibt es aber Bericht über Fälle, in denen noch nicht einmal die geltenden Mindestlöhne bezahlt werden. Dasselbe gilt auch für andere arbeitsrechtliche Bestimmungen. Dies wird durch sprachliche Barrieren erleichtert. Viele Erntehelferinnen und Erntehelfer kommen aus dem Ausland und sprechen kein oder kaum Deutsch. Es ist ihnen also oft gar nicht möglich, sich über ihre Rechte zu informieren.

Ähnlich wie bei den Arbeiterinnen und Arbeitern bei verschiedenen Paketzustellern wird bei den Erntehelferinnen und Erntehelfer die Ausbeutung der Arbeiterklasse durch das Kapital besonders deutlich. Ihre katastrophale Situation ist das Ergebnis des permanenten Konkurrierens um immer höhere Profite. Schon Karl Marx wusste: „Aller Mehrwert, in welcher besondern Gestalt von Profit, Zins, Rente usw. er sich später kristallisiere, ist seiner Substanz nach Materiatur unbezahlter Arbeitszeit.“

Quelle: APA

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