Ein neuer Bericht wirft Italien vor, seinen internationalen Verpflichtungen gegenüber Opfern von Folter nicht nachzukommen. Besonders betroffen sind Migranten und Flüchtlinge, die auf ihrer Flucht schwere Gewalt erlebt haben und nach ihrer Ankunft oft keine ausreichende medizinische oder psychologische Unterstützung erhalten.
Rom. Folter gehört für viele Menschen, die über die zentralen Mittelmeer- oder die Balkanroute nach Europa gelangen, zu den traumatischen Erfahrungen ihrer Flucht. Besonders häufig werden Berichte über Misshandlungen, Ausbeutung und Gewalt aus Libyen dokumentiert, das seit Jahren als eines der gefährlichsten Transitländer für Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge gilt. Internationale Organisationen haben wiederholt auf die dortigen Menschenrechtsverletzungen hingewiesen.
Nach der UN-Konvention gegen Folter, die Italien bereits 1989 ratifiziert hat, sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Folteropfern nicht nur Entschädigung zu gewähren, sondern auch Maßnahmen zu ihrer möglichst vollständigen Rehabilitation bereitzustellen. Dazu gehören langfristige medizinische, psychologische und soziale Unterstützungsangebote.
Mehr als drei Jahrzehnte nach der Ratifizierung der UN-Konvention gegen Folter verfügt Italien nach Einschätzung des Netzwerks ReSST (Rete di Supporto per le Persone Sopravvissute a Tortura) noch immer nicht über ein nationales Rehabilitationsprogramm, das den internationalen Anforderungen entspricht.
Die italienische Regierung verweist in diesem Zusammenhang auf Leitlinien des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2017, die die Betreuung von Flüchtlingen regeln sollen, die Folter oder extreme Gewalt erlitten haben. Ergänzend veröffentlichte das Innenministerium 2023 ein Handbuch zur Erkennung und Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen im Aufnahme- und Schutzsystem.
Regeln nicht bindend und damit wirkungslos
Der am 21. Mai 2026 veröffentlichte Bericht der ReSST kommt jedoch zu einem deutlich kritischeren Ergebnis. Demnach wurden die Leitlinien des Gesundheitsministeriums bislang nur von drei italienischen Regionen offiziell übernommen. Da Gesundheitsversorgung in Italien teilweise in die Zuständigkeit der Regionen fällt, hat dies erhebliche Folgen für die praktische Umsetzung. In vielen Landesteilen existieren nach Angaben des Berichts keine ausreichenden Strukturen für die spezialisierte Betreuung von Folterüberlebenden.
ReSST kritisiert zudem, dass die bestehenden Leitlinien rechtlich nicht verbindlich sind. Ohne entsprechende regionale Regelungen und finanzielle Mittel blieben sie weitgehend wirkungslos. Auch die Empfehlungen des Innenministeriums hätten vor allem orientierenden Charakter und könnten fehlende gesetzliche Grundlagen nicht ersetzen.
Besonders problematisch ist die Situation im öffentlichen Gesundheitswesen. Nach den Erkenntnissen des Berichts gibt es in vielen Regionen weder spezialisierte Einrichtungen noch ausreichend geschultes Personal für die Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen. Unterstützungsangebote würden häufig von zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen, während staatliche Gesundheitsdienste oft nur eine begrenzte Rolle spielten.
Erkennungssystem versagt
Hinzu kommen Defizite im italienischen Aufnahmesystem. Laut ReSST werden vielfach nur unmittelbar erkennbare Formen von Schutzbedürftigkeit festgestellt, während psychische Traumata oder Folgen von Folter oft unentdeckt bleiben. Selbst wenn entsprechende Bedürfnisse erkannt werden, brechen Unterstützungsmaßnahmen häufig ab, sobald Betroffene das Aufnahmesystem verlassen müssen.
Besonders kritisch bewertet der Bericht die Situation von Personen, die nach Anerkennung ihres Schutzstatus keinen Platz im SAI-System erhalten, dem von den Kommunen verwalteten Aufnahme- und Integrationssystem. In solchen Fällen werden Betroffene oftmals ohne ausreichende Anschlussversorgung aus den Unterkünften entlassen, obwohl weiterhin erheblicher Unterstützungsbedarf besteht.
Vor diesem Hintergrund kommt ReSST zum Schluss, dass Italien die Verpflichtungen aus Artikel 14 der UN-Antifolterkonvention derzeit nicht erfüllt. Das Netzwerk fordert die rasche Übernahme der bestehenden Leitlinien durch alle Regionen sowie gesetzliche Maßnahmen auf nationaler Ebene. Ziel sei der Aufbau eines flächendeckenden und finanziell abgesicherten Systems zur Rehabilitation von Folteropfern.
Quelle: l’Unità


















































































