Ein einundzwanzigjähriger Mann mit islamistischem Hintergrund wurde als Attentäter auf den Christopher Street Day in Berlin identifiziert und am Sonntag von der Polizei beim Versuch der Festnahme erschossen. Eine Frau ist tot, 29 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.
Berlin. Unter dem Motto »Haltung ist hot« hatten am Samstag beim 48. Christopher Street Day (CSD) in der deutschen Hauptstadt Berlin Hunderttausende für Menschenrechte und Vielfalt demonstriert. Dabei wurde unter anderem mehr Sicherheit für queere Menschen gefordert. Vor Beginn war der homosexuellen Opfer der Nazidiktatur gedacht worden. Der Name geht auf die Christopher Street in New York zurück, wo 1969 die Stonewall-Aufstände stattfanden – ein Wendepunkt im Kampf gegen staatliche Gewalt und Diskriminierung gegenüber queeren Menschen. Der CSD versteht sich nicht nur als Party – wie etwa die Love Parade – sondern als politische Manifestation für die Rechte queerer Menschen.
Am späten Sonnabend, gegen 22 Uhr, ist ein weißer Lieferwagen am Rande der Christopher Street Day-Veranstaltung in eine Menschenmenge auf einem Spazierweg im Berliner Tiergarten gerast. Nachdem der Fahrer des Lieferwagens gegen einen Baum gerast war, stieg er aus und verletzte weitere Menschen mit einem Messer, ehe er flüchtete. Eine Frau erlag noch an Ort und Stelle ihren schweren Verletzungen. 29 weitere Opfer überlebten den Angriff, wurden jedoch zum Teil schwer verletzt.
Der flüchtige Attentäter Abdul B. ist am Sonntag in einer Kleingartenkolonie in Berlin-Spandau von Einsatzkräften der Polizei erschossen worden. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft soll der erst 21-Jährige Abdul B. zweimal versucht haben, sich der Terrororganisation »Islamischer Staat« in Syrien anzuschließen.
Gerichtsbekannter Attentäter
Er stand mehrfach wegen verschiedener Delikte vor Gericht. Im Februar 2022 wurde Abdul B. wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt. Erneut vor Gericht kam B. im vergangenen Mai, wo er unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt wurde. Ob diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte ein halbes Jahr nach dem Urteil entschieden werden.
Sechs Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sowie acht Wochen vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus ist das Wasser auf die Mühlen der Alternative für Deutschland (AfD), die sich in populistisch-verallgemeinernder Weise gegen Menschen aus dem muslimischen Kulturkreis echauffiert. Die „Parteien der Mitte“, einschließlich der Partei „Die Linke“ sind nicht in der Lage, dem etwas entgegenzusetzen. Sie erledigen das Tagesgeschäft des Kapitals und die meisten von ihnen sehen in der Aufrüstung der Bundeswehr und der Förderung des Kriegs in der Ukraine ihre wichtigste Aufgabe, während Probleme, die aus sozialen und kulturellen Mißständen und Spannungen entstehen, ignoriert oder kleingeredet werden.
Quellen: Junge Welt/MSN/Die Zeit



















































































