Die Hitze hat Österreich fest im Griff. Während die Temperaturen vielerorts Richtung 40 Grad steigen, heizen sich unzählige Wohnungen massiv auf. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das schlaflose Nächte, gesundheitliche Belastung, Konzentrationsprobleme und Alltag im Backofen. Doch wer nicht Eigentümerin oder Eigentümer ist, stößt schnell an die Grenzen des österreichischen Mietrechts. Kühlen, beschatten, sanieren – all das klingt vernünftig, scheitert aber in der Praxis oft an Zustimmungspflichten, rechtlichen Hürden und der Macht der Eigentümerseite.
Die SPÖ-nahe Mietervereinigung fordert nun Änderungen im Mietrechtsgesetz. Klimageräte und Außenbeschattung sollen leichter eingebaut werden können, entsprechende Investitionen sollen beim Auszug teilweise ersetzt werden, und bei Überhitzung der Wohnung soll eine Mietzinsminderung möglich werden. Diese Forderungen sind angesichts des Klimawandels naheliegend. Doch gerade weil sie so naheliegend sind, stellt sich die eigentliche Frage: Warum sind solche Mindestmaßnahmen nicht längst selbstverständlich?
Wenn die Wohnung zur Sauna wird
Der Klimawandel macht Wohnen immer stärker zur Gesundheitsfrage. Eine Wohnung ist nicht einfach ein privater Rückzugsort. Sie ist ein zentraler Ort der Reproduktion der Arbeitskraft: Dort schlafen Menschen, erholen sich, versorgen Kinder, pflegen Angehörige, arbeiten im Homeoffice und versuchen, nach einem Arbeitstag wieder zu Kräften zu kommen.
Wenn Wohnungen im Sommer auf unerträgliche Temperaturen steigen, wird genau diese Erholung zerstört. Wer nachts nicht schlafen kann, geht erschöpft in die Arbeit. Wer krank, alt, schwanger, armutsgefährdet oder psychisch belastet ist, leidet besonders. Wer Kinder betreut, erlebt Hitze nicht als Wetterphänomen, sondern als täglichen Ausnahmezustand.
Doch der kapitalistische Wohnungsmarkt interessiert sich nicht zuerst für Gesundheit. Er interessiert sich für Eigentum, Verwertung und Rendite. Die Wohnung ist im Kapitalismus nicht in erster Linie Lebensraum, sondern Ware. Und wer nur mietet, darf zwar zahlen, aber nur begrenzt entscheiden.
Mietrecht zwischen Schutz und Eigentümermacht
Das österreichische Mietrecht wird gerne als Schutzinstrument dargestellt. Tatsächlich enthält es Schutzbestimmungen für Mieterinnen und Mieter. Aber es bleibt ein Recht innerhalb kapitalistischer Eigentumsverhältnisse. Es tastet die Grundfrage nicht an: Die einen besitzen Wohnraum, die anderen müssen ihn mieten.
Genau deshalb ist das Mietrecht voller Widersprüche. Mieterinnen und Mieter sollen für eine Wohnung zahlen, in ihr leben, sie erhalten, sich an steigende Temperaturen anpassen und notfalls eigene Investitionen tätigen. Aber sobald sie tatsächlich etwas verändern wollen, beginnt der Kampf mit Zustimmung, Verkehrsüblichkeit, wichtigem Interesse, technischen Gutachten, Nachbarrechten und Eigentümerinteressen.
Besonders absurd wird das bei Klimageräten und Außenbeschattung. Die Hitze ist real, die Belastung ist real, der Klimawandel ist real. Aber im Mietrecht kann eine Maßnahme trotzdem an der Frage scheitern, ob sie „verkehrsüblich“ ist.
Die Kosten unten, der Wert oben
Die Mietervereinigung fordert, dass der Einbau von Außenbeschattung oder Klimageräten als Verbesserung des Mietgegenstands anerkannt wird. Bleibt die Anlage beim Auszug in der Wohnung, soll es einen Ersatzanspruch geben. Auch das ist auf der unmittelbaren Ebene sinnvoll. Denn derzeit tragen Mieterinnen und Mieter häufig das finanzielle Risiko allein.
Der Klassencharakter liegt aber hier offen zutage: Die Mieterseite zahlt die Investition, die Eigentümerseite behält am Ende den aufgewerteten Wohnraum. Eine Wohnung mit besserem Hitzeschutz lässt sich leichter vermieten und kann ihren Marktwert steigern. Bezahlt wurde die Verbesserung aber von jenen, die ohnehin monatlich Miete überweisen.
Das ist die normale Logik des Privateigentums an Wohnraum. Die Mieterinnen und Mieter finanzieren nicht nur laufend die Rendite der Eigentümerseite, sie sollen im Zweifel auch noch aus eigener Tasche jene Anpassungen bezahlen, die durch hohe Temperaturen und mangelhafte Gebäudepolitik notwendig werden.
Mietzinsminderung bei Hitze: eigentlich selbstverständlich
Besonders deutlich wird die Schieflage bei der Forderung nach Mietzinsminderung bei Überhitzung. Wenn eine Wohnung im Winter nicht ausreichend beheizbar ist, liegt eine Beeinträchtigung der Wohnqualität vor. Im Sommer hingegen gibt es keine gleichwertig klare Regelung für unerträgliche Überwärmung.
Das ist anachronistisch. In Zeiten regelmäßiger Hitzewellen ist Kühlung nicht mehr Luxus. Hitzeschutz ist Teil bewohnbarer Wohnverhältnisse. Eine Wohnung, in der Menschen über Wochen kaum schlafen können, ist mangelhaft nutzbar. Wer dafür volle Miete kassiert, kassiert für eine Leistung, die real eingeschränkt ist.
Doch auch hier zeigt sich, wie sehr das Mietrecht dem Eigentum verpflichtet bleibt. Mieterinnen und Mieter sollen hohe Temperaturen ertragen, Ventilatoren kaufen, nachts Fenster öffnen, tagsüber abdunkeln und sich irgendwie arrangieren. Die Eigentümerseite muss erst dann wirklich reagieren, wenn der politische und rechtliche Druck groß genug wird.
Die begrenzte Reformpolitik der SPÖ
Dass die SPÖ-nahe Mietervereinigung nun konkrete Vorschläge macht, ist nicht falsch. Aber es darf nicht verklärt werden. Die SPÖ sitzt in der Bundesregierung. Der zuständige Wohnminister Andreas Babler hat eine Wohnrechtsnovelle angekündigt. Wenn nun aus dem Umfeld der Sozialdemokratie Druck aufgebaut wird, wirkt das ein wenig wie das bekannte Spiel: Die eine Hand fordert, was die andere Hand längst beschließen könnte, wenn der politische Wille dazu vorhanden wäre.
Die Mietervereinigung benennt reale Probleme, bleibt aber im Rahmen sozialdemokratischer Reformpolitik. Sie fordert Erleichterungen, Ersatzansprüche und Mietzinsminderung. Das kann konkrete Verbesserungen bringen. Aber es stellt die Eigentumsordnung nicht infrage. Es greift nicht den Kern des Problems an: Wohnraum bleibt Ware, die Verfügungsmacht bleibt bei den Eigentümern, und die Mieterinnen und Mieter bleiben abhängig von gesetzlichen Korrekturen innerhalb eines Systems, das gegen sie gebaut ist.
Wohnraum darf keine Ware sein
Natürlich sind rechtliche Verbesserungen notwendig. Natürlich müssen Klimageräte, Außenbeschattung und Mietzinsminderung bei Überhitzung durchsetzbar sein. Natürlich braucht es Hitzeschutz als Bestandteil moderner Wohnstandards.
Aber damit ist das grundsätzliche Problem nicht gelöst. Denn solange Wohnungen Waren sind, solange Grund und Boden Spekulationsobjekte bleiben, solange Mietverhältnisse auf privater Eigentümermacht beruhen und solange Sanierung nach Rendite statt nach gesellschaftlichem Bedarf erfolgt, werden Mieterinnen und Mieter immer wieder auf gesetzliche Nachbesserungen angewiesen sein.
Eine ernsthafte Antwort müsste weiter gehen: massiver Ausbau öffentlichen und gemeinnützigen Wohnbaus, verbindliche Hitzeschutzstandards, Sanierungspflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer, öffentliche Finanzierung dort, wo sie der Allgemeinheit dient, aber keine Subventionierung privater Profite, Mietzinsminderung bei unzumutbarer Überhitzung, kollektive Rechte der Mieterinnen und Mieter und letztlich die Vergesellschaftung großer Immobilienbestände.
Wer Wohnen als Grundrecht ernst nimmt, darf Wohnraum nicht dem kapitalistischen Markt überlassen.
Quelle: Der Standard

















































































