Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat entschieden: Die polizeiliche Räumung des Protestcamps gegen den Linzer Westring im Februar war rechtswidrig. Was Stadt und Polizei damals als notwendige Sicherheitsmaßnahme darstellten, entpuppte sich als unzulässiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
Linz. Am 5. Februar rückte die Polizei mit einem Großaufgebot im Linzer Bergschlösslpark an. Das Ziel: ein Protestcamp von Gegnerinnen und Gegnern der geplanten A26, des sogenannten Westrings. Die Aktivistinnen und Aktivisten hatten dort seit November 2025 ausgeharrt, um gegen Baumfällungen und die Zerstörung von Grünflächen für das umstrittene Autobahnprojekt zu protestieren.
Die Versammlung war ordnungsgemäß angemeldet und von den Behörden nicht untersagt worden. Das hinderte die Polizei allerdings nicht daran, sie aufzulösen und das Camp räumen zu lassen. Als Begründung dienten eine angebliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung und die geplante Bergung eines unter dem Camp feststeckenden Bohrkopfs. Nun hat das Landesverwaltungsgericht festgestellt: Diese Gründe rechtfertigten die zwangsweise Auflösung der Versammlung nicht.
Erst räumen, dann über die Grundrechte reden
Die damalige Rechtfertigung klingt im Rückblick besonders bemerkenswert. Die Stadt Linz und die Polizei verwiesen auf Sicherheitsinteressen und die Notwendigkeit, die Bauarbeiten fortzusetzen. Bürgermeister Dietmar Prammer von der SPÖ verteidigte die Räumung ausdrücklich als rechtmäßig. Nun steht fest, dass diese Einschätzung vor Gericht nicht standhielt.
Die Protestierenden hatten auf ihr Versammlungsrecht verwiesen. Die zuständigen Behörden setzten dennoch die Auflösung durch. Erst Monate später bekamen die Aktivistinnen und Aktivisten recht, als ihr Camp längst verschwunden war. Das ist das besonders Bittere an solchen Entscheidungen: Ein nachträglicher Gerichtserfolg gibt den Betroffenen zwar recht, macht die bereits unterbundene Versammlung aber nicht ungeschehen.
Ein Milliardenprojekt darf offenbar nicht gestört werden
Der Linzer Westring wird seit Jahren als unverzichtbares Infrastrukturprojekt verkauft. Seine Befürworter versprechen Verkehrsentlastung und wirtschaftliche Vorteile. Kritikerinnen und Kritiker warnen hingegen vor zusätzlichem Autoverkehr, massiven Eingriffen in den Grüngürtel und Kosten in Milliardenhöhe.
Dabei geht es um weit mehr als einige Bäume. Es geht um die grundsätzliche Frage, welche Verkehrspolitik eine Stadt verfolgt und wofür öffentliche Mittel eingesetzt werden. Während vielerorts leistbarer und leistungsfähiger öffentlicher Verkehr dringend ausgebaut werden müsste, werden enorme Summen in eine weitere Stadtautobahn investiert.
Die Entscheidung ist deshalb ein Erfolg für die Protestierenden und für das Versammlungsrecht insgesamt. Sie zeigt zugleich, wie notwendig es ist, demokratische Rechte nicht bloß auf dem Papier zu verteidigen.
Das Gericht hat den Westring nicht gestoppt. Es hat auch nicht über dessen verkehrspolitischen Sinn entschieden. Aber es hat zumindest eine Grenze gezogen: Selbst ein politisch gewolltes Großprojekt rechtfertigt nicht, eine rechtmäßig abgehaltene Versammlung nach Belieben aufzulösen.
Quelle: ORF



















































































