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Neue Anklage gegen Grasser wegen Steuerhinterziehung

Dem erstinstanzlich und nicht rechtskräftig bereits zu acht Jahren Haft verurteilten Ex-ÖVP-Finanzminister Karl-Heinz Grasser droht weiteres Ungemach. Die WKStA hat ihn wegen des Verdachts, 2,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben, angeklagt.

Wien. Und wieder hat es einen ehemaligen ÖVP-Minister erwischt: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eine Anklage wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung bei Provisionen der Meinl Power Management eingebracht. Der Vorwurf in dem Finanzstrafverfahren lautet, dass Grasser Millionen-Provisionen in seiner Einkommenssteuererklärung nicht angegeben habe und zu wenig Steuern zahlte. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Grassers Anwalt weist alle Vorwürfe zurück und es gilt die Unschuldsvermutung..

Die laut Anklage erfolgte Steuerhinterziehung beläuft sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen vor, also bis zu 4,4 Millionen Euro. Neben der Geldstrafe kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. Neben Grasser ist auch sein Steuerberater beschuldigt, dem die Schaffung einer Verschleierungskonstruktion zur Last gelegt wird. Das geht aus einer Pressemitteilung der WKStA vom Freitag hervor. 

Die Einbringung der Anklageschrift am 15. Dezember beim Straflandesgericht Wien erfolgte nach Genehmigung des Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium und nach Befassung des Beirats für den ministeriellen Weisungsbereich („Weisungsrat“), der gegen das Vorhaben keinen Einwand erhob, heißt es weiter in der Mitteilung der WKStA.

Erstinstanzlich bereits zu acht Jahren Haft verurteilt 

Grasser war nach seiner Amtszeit als Finanzminister in zwei Regierungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) im Jahr 2007 als Manager in das Meinl-Wirtschaftsimperium eingestiegen. Die Meinl Power Management Ltd. (MPM) mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey war die Managementgesellschaft der Meinl International Power (MIP), die im Jahr 2007 an die Börse ging. Grasser war an der MPM beteiligt, ebenso die Meinl Bank. 2009 zog sich Grasser aus der Gesellschaft zurück.

Im Korruptionsprozess um die Bundeswohnungsprivatisierung (Buwog u.a.) und den Terminal Tower war Grasser in erster Instanz nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil in dem Mega-Verfahren wurde im Dezember 2020 mündlich verkündet, Grasser urgierte bereits zum zweiten Mal eine schriftliche Urteilausfertigung.

Während seiner Zeit als Finanzminister wurde Grasser von der ÖVP und der Medienlandschaft ebenso hochgejubelt, wie später Bundeskanzler Sebastian Kurz. Das Kapital braucht eben immer neue Blender, die sie zur Umsetzung ihres Programms in Stellung bringen kann.

Quelle: MSN/APA

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