HomeKlassenkampfRechtsweg oder Streik?

Rechtsweg oder Streik?

Linz. In Österreich ist es üblich, dass gegen Kündigungen und Entlassungen sofern das möglich ist, juristisch vorgegangen wird. In einem aktuellen Fall versuchte sich der Chef eines Tischlereibetriebes im Bezirk Linz-Land die Abfertigungskosten zu sparen. Aus diesem Grund erfand der Chef einen fadenscheinigen Grund für die fristlose Entlassung eines Mitarbeiters. 

Der betroffene Arbeiter wandte sich an die Arbeiterkammer. Diese unterstützte den Tischler und ging mit ihm bis vor das Arbeits- und Sozialgericht, wo ihm alle Ansprüche zugesprochen wurden. Er erhielt fast 44.000 Euro nachbezahlt.

Nach 35 Jahren im Betrieb erhielt ein Tischler aus dem Bezirk Linz-Land die Kündigung. Obwohl dies schmerzhaft war, bedeutete es auch, dass ihm Abfertigung und alle Beendigungsansprüche zustanden. Kurz vor Ende der Kündigungsfrist wurde dies auch dem Arbeitgeber klar. In einem dreisten Versuch, die Kosten zu vermeiden, warf er dem langjährigen Mitarbeiter Diebstahl vor und entließ ihn fristlos. Dadurch hätte der Tischler all seine Ansprüche verloren.

In vielen anderen Ländern auch in Europa wäre wohl schon die Kündigung mit Streik beantwortet worden. Streiks zur Verhinderung von Kündigungen sind in vielen Ländern übliche Praxis. Immer wieder werden so Kündigungen verhindert. Der Grund dafür ist aber nicht etwa ein schlechterer Arbeitsschutz in anderen Ländern sondern vielmehr das Solidarität und Zusammenhalt in der Arbeiterklasse stärker sind. Kündigungen werden dementsprechend nicht als gerechtfertigt angesehen sondern als Angriff auf das Recht auf Arbeit. Als Angriff auf die Beschäftigten zu Gunsten der Profitmaximierung des Chefs.

Die juristische Lage, ob die Kündigung juristisch anfechtbar ist oder nicht, spielt bei solchen Streiks keine Rolle. Im Falle des Tischlers wäre es vermutlich gar nicht erst zum Versuch einer Entlassung gekommen, hätte es zuvor schon einen erfolgreichen Streik gegen die Kündigung gegeben. Der Tischler hätte dann auch seinen Job noch und müsste sich nicht nach 35 Arbeitsjahren eine neue Existenz aufbauen oder die letzten Jahre bis zur Pensionierung beim Arbeitsamt festhängen.

Quelle: APA

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