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Schweiz: Volksentscheid für 13. Pensionszahlung

Bern. Auf Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) fand am Sonntag eine Volksabstimmung über die Einführung einer 13. Pensionszahlung statt. Mit 58 Prozent votierte laut ersten Hochrechnungen eine Mehrheit dafür. Auch die notwendige Mehrheit der Kantone dürfte erreicht worden sein.

„Das Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente ist für die heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner ein wichtiger Fortschritt. Mit der 13. AHV-Rente werden ihre Kaufkraftverluste ausgeglichen und die Renten der Haushalte mit unteren Einkommen, insbesondere der Frauen verbessert“ schreibt der SGB in einer ersten Stellungnahme.

Die AHV gilt als der bedeutendste Pfeiler der Altersvorsorge in unserem Nachbarland. Sie soll den Existenzbedarf decken und ist als sogenannte Volksversicherung für alle obligatorisch. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie unselbständig Beschäftigten leisten Beiträge. Zudem fließen Bundesgelder und Steuern in die AHV-Kasse.

Die Pensionistinnen und Pensionisten werden jährlich neben den zwölf Monatsbezügen eine 13. Zahlung in gleicher Höhe erhalten. Die minimale Altersrente pro Jahr wird für Einzelne um 1225 Schweizer Franken (1277 Euro) auf 15.925 Franken angehoben. Die maximale jährliche Altersrente für Einzelne steigt um 2450 Schweizer Franken auf 31.850 Franken.

Ein klares Nein gab es aus der Bevölkerung hingegen für die ebenfalls zur Abstimmung stehende Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 66 Jahre. 

Quellen: Schweizer Gewerkschaftsbund / Der Standard

BILDQUELLEPxhere, CC0
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