Linz. Laut Recherchen der Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) ist seit Herbst ein deutscher Staatsbürger im Doktoratsstudium Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz inskribiert. Der 39-jährige Jurist gilt dem Bericht zufolge als Aktivist der rechtsextremen Szene in Deutschland und strebt nun einen Doktortitel in Österreich an.
In Deutschland war ihm der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst – und damit zum zweiten Staatsexamen – zunächst verweigert worden. Dieser zweijährige Vorbereitungsdienst umfasst unter anderem Tätigkeiten bei Zivil- und Strafgerichten sowie Staatsanwaltschaften und ist damit Teil des staatlichen Kernbereichs der Rechtspflege.
Begründet wurde die Ablehnung mit der im deutschen Staatsdienst geltenden sogenannten Verfassungstreuepflicht. Diese verpflichtet Bewerberinnen und Bewerber nicht nur auf die Einhaltung der Gesetze, sondern auf Loyalität gegenüber der bestehenden staatlichen Ordnung.
Gerade dieser Loyalitätsbegriff ist jedoch selbst politisch hoch problematisch. Die Verfassungstreuepflicht ist historisch kein neutraler, demokratischer Schutzmechanismus, sondern wurde über Jahrzehnte hinweg vor allem gegen linke, kommunistische und antikapitalistische Aktivistinnen und Aktivisten angewendet – also gegen Menschen, die die bestehenden gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse politisch überwinden wollen, ohne dabei menschenverachtende oder faschistische Ideologien zu vertreten. Der sogenannte Radikalenerlass in der Bundesrepublik und seine Folgen wirken bis heute nach.
Die Verfassungstreue fungiert damit faktisch als Instrument zur Absicherung der bestehenden kapitalistischen Ordnung und zur politischen Disziplinierung oppositioneller linker Positionen. Kommunistinnen und Kommunisten, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sowie andere gesellschaftskritische Akteurinnen und Akteure waren und sind davon in besonderem Maße betroffen.
Diese notwendige und grundsätzliche Kritik an staatlichen Gesinnungsanforderungen darf jedoch nicht mit einer Relativierung von Faschismus und Rechtsextremismus verwechselt werden. Zwischen der legitimen politischen Kritik an Kapitalismus, Eigentumsverhältnissen und staatlicher Macht einerseits – und der ideologischen Vorbereitung von Ausgrenzung, Entmenschlichung und Gewalt andererseits – besteht ein qualitativer Unterschied, der politisch und gesellschaftlich klar benannt werden muss.
Unabhängig von der problematischen Konstruktion der Verfassungstreuepflicht entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in Rheinland-Pfalz im Mai 2025 gegen den Bewerber. Das Gericht bezog sich laut OÖN unter anderem auf ein von ihm veröffentlichtes Buch, in dem Schwarze Menschen durchgehend herabgewürdigt werden – unter anderem durch die Verwendung des N‑Wortes und durch Affenvergleiche. Zudem verwies das Gericht auf Texte, in denen der Autor von „Überfremdung“ und „Bevölkerungsaustausch“ spricht. Die verfassungsfeindliche Ausrichtung sei – so das Gericht – auch ohne expliziten Aufruf zu Gewalt klar erkennbar.
Wer Menschen systematisch entmenschlicht und völkische Verschwörungsnarrative verbreitet, arbeitet an der politischen Vorbereitung von Ausgrenzung, Entrechtung und Gewalt – selbst dann, wenn er sich sprachlich so bewegt, dass er formell unterhalb strafrechtlicher Schwellen bleibt.
Bemerkenswert ist, dass der Mann im Freistaat Sachsen später dennoch versuchte, in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden – und dort recht bekam. Das zuständige Oberverwaltungsgericht argumentierte laut OÖN, eine Verweigerung sei ausschließlich bei strafbarem Verhalten zulässig. Ein solches sei dem Bewerber nicht nachgewiesen worden.
In Linz hat der Doktorand laut OÖN nun einen prominenten Betreuer gefunden: Universitätsprofessor Andreas Hauer, Verwaltungsrechtsexperte und seit 2018 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs. Hauer ist schlagender Burschenschafter („Corps Alemannia“) und wurde von ÖVP und FPÖ als Höchstrichter nominiert. Auf Anfrage erklärte er, aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte über tatsächliche oder angebliche Studierende geben zu können.
Auch die Johannes Kepler Universität verweist auf formale Verfahren. Der Vizerektor für Lehre und Studierende, Andreas Janko, erklärte gegenüber den OÖN allgemein, dass Absolventinnen und Absolventen des ersten deutschen Staatsexamens aufgrund der Unterschiede der Studiensysteme nicht automatisch zum Doktoratsstudium zugelassen werden. Eine zentrale Rolle komme dem jeweiligen Betreuer beziehungsweise der Betreuerin zu. Eine provisorische Betreuungszusage dürfe nur erfolgen, wenn die betreffende Person als „geeignet“ eingeschätzt werde.
Genau hier liegt das eigentliche politische Problem. Wenn der Zugang zu wissenschaftlicher Qualifikation in hohem Maße über individuelle Betreuerinnen und Betreuer läuft, dann handelt es sich nicht bloß um administrative Abläufe, sondern um Macht über akademische Zugänge. Und dann ist „Eignung“ nicht nur eine Frage fachlicher oder methodischer Qualifikation, sondern auch eine Frage dessen, welche Personen und welche politischen Biografien in der akademischen Öffentlichkeit legitimiert werden.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um die Einführung staatlicher oder universitärer Gesinnungsprüfungen. Eine solche Logik würde am Ende erneut vor allem kritische, linke und systemoppositionelle Positionen treffen.
Gleichzeitig ist Wissenschaft aber kein politisch neutraler Raum. Sie steht in historischer Verantwortung – insbesondere in Ländern wie Österreich und Deutschland – Faschismus, Rassismus und völkischer Ideologie nicht zu normalisieren, sondern sie kritisch zu analysieren, offen zu benennen und ihnen gesellschaftlich entgegenzutreten.
Ein Doktortitel ist gesellschaftliches Kapital. Er erzeugt Autorität, Zugang zu Institutionen, mediale Reichweite und Reputation. Für Akteure aus rechtsextremen Milieus kann akademische Anerkennung zum Schutzschild werden: Der Verweis auf wissenschaftliche Zugehörigkeit ersetzt dann die inhaltliche Auseinandersetzung mit rassistischer und menschenverachtender Praxis.
Wissenschaftsfreiheit bedeutet daher nicht, dass rechtsextreme Ideologie Anspruch auf akademische Aufwertung hätte – und schon gar nicht auf Schonung vor politischer und gesellschaftlicher Kritik. Wenn Bewerber Texte verbreiten, in denen von „Überfremdung“ und „Bevölkerungsaustausch“ die Rede ist und Schwarze Menschen entmenschlicht werden, ist eine rote Linie überschritten. In einem solchen Fall steht nicht die Meinungsvielfalt zur Debatte, sondern die Verantwortung der Universität, Faschismus nicht zu hofieren, sondern ihm entschieden entgegenzutreten.
Quelle: OÖN



















































































