Wien. Laut Daten der Stadt mangelt es an zumindest 500 Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen. Obwohl für Kinder ab fünf Jahren Kindergartenpflicht besteht, erhalten nicht alle im letzten Kindergartenjahr die notwendige Betreuung. Das zeigt der Fall eines Buben mit ADHS, dessen Mutter die Stadt Wien geklagt hat.
Die Mutter kritisierte, dass ihr Sohn trotz bestehendem Betreuungsanspruch nur zwei Stunden täglich im Kindergarten betreut wurde, obwohl ihm vier Stunden zugestanden wären. Ihr sei wiederholt erklärt worden, ihr Sohn sei „noch nicht so weit“. Daher habe sich die Betreuungszeit das ganze Jahr über nie verlängert.
Die Familie habe laut Bericht mehrfach versucht, eine längere Betreuung zu erreichen. Der Kindergarten habe jedoch angegeben, dass dafür die personellen und finanziellen Ressourcen fehlen würden. Schließlich klagte die Familie – unterstützt vom Verein Klagsverband – gegen die Stadt Wien. Der Fall endete mit einem Vergleich.
Diese Situation wird vor allem durch den Mangel an tausenden Pädagoginnen und Pädagogen sowie Assistenzkräften hervorgerufen. Die Belastung für das bestehende Personal ist angesichts dessen auf einem hohen Niveau und steigt weiter. Gewerkschaften und Arbeiterkammer fordern eine bundesweite Ausbildungsoffensive mit einheitlichen Standards, besserer Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen. Ziel seien kleinere Gruppen, multiprofessionelle Teams, eine stabile Finanzierung sowie ein flächendeckender Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungsplatz.


















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