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Corona-„Überführungsgesetz“ verletzt Grundrechte

Wieder einmal ist die österreichische Bundesregierung mit Grundrechten, Gleichheitsgrundsatz und Datenschutz auf Kriegsfuß: Das Corona-Überführungsgesetz birgt einiges an Problematik in sich.

Wien. Sagen wir’s, wie’s ist: Die Pandemiepolitik der österreichischen Bundesregierung war nicht gerade ein Glanzlicht politischer Krisenbewältigung. ÖVP und Grüne kamen u.a. mit der Verfassung, der Bevölkerung und den Budgetzielen in Konflikt, die Errungenschaften waren zum Teil sehr bescheiden. Nun sollen die Corona-Maßnahmen auch formell mit einem „Überführungsgesetz“ beendet werden, dessen Begutachtungszeit am Mittwoch ablief. Und es ist, wie zu erwarten war: Die Bundesregierung ist auch nicht in der Lage, die Pandemie einem ordentlichen legislativen Ende zuzuführen.

Zu kritisieren gibt es einiges am Gesetzesentwurf, weshalb auch tausende Eingaben und Stellungnahmen vorliegen – vom ÖGB, über die Wirtschaftskammer, die Ärztekammer, den Verfassungsdienst bis zum Rechnungshof. Zwei problematische Bestimmungen, die vorgesehen sind, seien exemplarisch angeführt: Ein Corona-Test soll künftig nur dann „gratis“, d.h. durch die Krankenversicherung gedeckt sein, wenn der/die Betroffene einer medikamentösen Therapie zustimmt. Das ist natürlich ein Unding, denn man kann einem versicherten Menschen nicht vorschreiben, sich behandeln zu lassen – und schon gar nicht, auf welche Weise dies zu geschehen hat. Dies wäre für die betroffenen Personen aber indirekt der Fall. Kurz gesagt: Man greift wieder mal ungebührlich in die persönlichen Grundrechte ein und/oder verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Ein anderer prominenter Punkt ist der Datenschutz. Der Gesetzesentwurf sieht die „Erhebung von Gesundheitsdaten zu bestimmten Krankheitsbildern für epidemiologische Zwecke“ vor. Es sollen hierbei personenbezogene Daten nicht nur erhoben, sondern auch verarbeitet werden und auf unbestimmte Zeit gespeichert bleiben. Es handelt sich um einen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz, für den es keine Rechtsgrundlage gibt. Im Minimum bräuchte es diesbezüglich Präzisierungen und Erläuterungen. Man könnte die Liste der fragwürdigen Bestimmungen noch länger fortsetzen, aber diese Zumutung ersparen wir uns.

Unterm Strich muss man sagen: Die Bundesregierung hat nichts dazugelernt und wird es auch nicht mehr. Wenn schon das CoViD-19-Überführungsgesetz so aussieht, dann lässt dies wenig Erfreuliches für die unbedingt notwendige Neufassung des Epidemiegesetzes erwarten.

Quelle: ORF

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