HomePolitikLandtagspräsidentin angezeigt: Verdacht der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten

Landtagspräsidentin angezeigt: Verdacht der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten

Eisenstadt. Die burgenländische Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) erschien Ende Jänner nach einem zunächst positiven und einem weiteren negativen Corona-PCR-Test bei der Landtagssitzung. Bei den Oppositionsparteien sorgt dies weiter für Aufregung. Die SPÖ hingegen weist alle Vorwürfe vehement von ihrer Politikerin. Dunst sei erst nach der Aufhebung der Absonderung durch die Gesundheitsbehörde bei der Sitzung erschienen, heißt es.

Die ÖVP hat nun jedenfalls eine Anzeige gegen die Landtagspräsidentin eingebracht. Der Vorwurf lautet auf Verdacht der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. „Es ist fraglich, wo man innerhalb von fünf Stunden ein Testergebnis erhält und wie ein Freitesten möglich ist, wo man doch keine fünf Tage in Quarantäne war“, heißt es vonseiten des ÖVP-Klubobmanns Markus Ulram. Die ÖVP geht davon aus, dass die Landtagspräsidentin entweder privilegiert behandelt worden sei, dann wäre dies eine Verhöhnung der burgenländischen Bevölkerung, oder die Aussagen von Dunst würden nicht stimmen. Dies sei ein Verstoß gegen Paragrafen 178 und 179 des Strafgesetzbuches, kritisiert die ÖVP.

Die Landtagspräsidentin wies die Vorwürfe als haltlos zurück. „Fakt ist, dass ich nie für fünf Tage in Quarantäne war, sondern als Verdachtsfall einen Absonderungsbescheid erhalten hatte. Dieser Bescheid wurde nach einem negativen Ergebnis des behördlich angeordneten PCR-Tests rechtskräftig wieder aufgehoben“, erwiderte Dunst. Die SPÖ betonte zudem, dass Dunst ihrer gesetzlichen Teilnahmepflicht im Landtag nachgekommen sei und damit „korrekt und pflichtbewusst“ gehandelt habe.

Quelle: ORF / ORF

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