Wien. „Nach 18 Monaten steht im Fall Tina die Rechtswidrigkeit der Abschiebungen endgültig fest“, schrieb Wilfried Embacher, der Anwalt der im Jänner 2021 unter heftigen Protesten abgeschobenen Tina auf Twitter. Das BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) hatte eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die umstrittene Abschiebung der damals Zwölfjährigen rechtswidrig war, bekämpft.
Der VwGH ist demnach unter anderem der Ansicht gefolgt, dass der Geburt in Österreich und der hervorragenden – auch schulischen – Integration Tinas besonderes Gewicht zukomme und die Abschiebung im Jänner 2021 als unverhältnismäßig zu qualifizieren war. Das Höchstgericht verwies auch auf den Umstand, dass eine Trennung der Familie nicht zulässig gewesen wäre.
Es sei somit rechtskonform, dass das Bundesverwaltungsgericht auch die Abschiebung der damals fünfjährigen Schwester und der Mutter für rechtswidrig erklärt habe, heißt es in dem vom Anwalt veröffentlichten Beschluss des VwGH. Embacher verwies darauf, dass die jetzt sechsjährige Schwester im Herbst in die Schule gekommen wäre.
Quelle: wien.orf.at