Die aktuellen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde wegen des Verdachts unlauterer Handelspraktiken in der österreichischen Geflügelwirtschaft sind kein Einzelfall. Sie sind vielmehr ein weiteres Symptom eines Problems, das seit Jahren wächst: der enormen Konzentration von Macht im Lebensmittelhandel.
Auslöser der Ermittlungen ist der Verdacht, dass ein marktmächtiger Abnehmer den Mastbetrieben Lieferbedingungen diktiert haben soll. Bis zu 200 Bäuerinnen und Bauern könnten betroffen sein. Die Beschwerde kam über das Fairnessbüro des Landwirtschaftsministeriums zustande – jene Stelle, die eigentlich vermitteln soll und eine Anzeige bei der Wettbewerbsbehörde nur als letzten Schritt vorsieht.
Doch wer glaubt, es handle sich um einen bedauerlichen Ausrutscher verkennt, dass die Erpressbarkeit der Produzenten eine unmittelbare Folge der Monopolisierung des Lebensmittelhandels, wodurch Profite maximiert werden.
Wenige Konzerne beherrschen den Markt
Der österreichische Lebensmittelhandel zählt zu den am stärksten konzentrierten Europas. Wenige Handelskonzerne kontrollieren den überwiegenden Teil des Marktes. Für viele landwirtschaftliche Betriebe bedeutet das, wer seine Ware verkaufen will, ist auf dieselben wenigen Abnehmer angewiesen.
Diese Machtverhältnisse verschieben die Kräfteverhältnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Handelskonzerne können Einkaufspreise drücken, Lieferbedingungen verschärfen oder Risiken auf die Produzenten abwälzen. Wer sich weigert, läuft Gefahr, Aufträge zu verlieren – mitunter existenzbedrohend.
Das Monopol schafft den Zwang
Die Konzentration und Zentralisation des Kapitals führen dazu, dass immer weniger Unternehmen immer größere Marktanteile kontrollieren. Konkurrenz verschwindet dabei nicht, sondern schlägt in die Herrschaft großer Monopole über Märkte um.
Für die kleineren Produzenten bedeutet das einen doppelten Druck. Einerseits steigen ihre Produktionskosten – Energie, Futtermittel, Investitionen –, andererseits bestimmen wenige Handelsriesen, zu welchen Bedingungen sie ihre Produkte überhaupt noch absetzen können. Das unternehmerische Risiko wird nach unten weitergereicht, während die Marktmacht und die Profite an der Spitze konzentriert werden.
Wettbewerbsrecht reicht nicht aus
Dass nun die Wettbewerbsbehörde ermittelt, ist grundsätzlich zu begrüßen. Sollten unlautere Handelspraktiken nachgewiesen werden, müssen diese sanktioniert werden, was jedoch für die Riesen Centbeträge sind.
Das Wettbewerbsrecht behandelt lediglich die Symptome. Selbst wenn einzelne Verstöße geahndet werden, bleibt die ökonomische Machtkonzentration unangetastet. Solange wenige Handelskonzerne den Zugang zum Markt kontrollieren, werden Produzenten weiterhin in einer strukturell schwachen Verhandlungsposition bleiben.
Die immer wiederkehrenden Konflikte zwischen Landwirtschaft und Handel zeigen deshalb vor allem eines: Nicht mangelnde Fairness ist das Kernproblem, sondern die monopolistische Organisation des Lebensmittelmarktes.






















































































