Im ersten Halbjahr 2026 gab es mehr Abschiebungen und „freiwillige“ Ausreisen als neue Asylanträge. Das Innenministerium ist mit sich selbst zufrieden. Ausgereiste Syrerinnen und Syrer berichten von ausgebliebener Unterstützung, die versprochen wurde.
Wien. Zwischen Jänner und Juni hätten weniger Menschen um Asyl in Österreich angesucht, als Menschen „außer Landes gebracht wurden“, verkündete Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Erstmals seit 23 Jahren gebe es somit eine „Minuszuwanderung von Menschen mit Asylbezug“, lobte er bei einem Pressetermin zum Thema „Fakten zu einer harten und gerechten Asylpolitik in Österreich“.
Das Wort „Außerlandesbringung“ verwendet Karner, da es sich bei freiwilligen Ausreisen formal nicht um Abschiebungen handelt. Tatsächlich werden diese Ausreisen in vielen Fällen durch verpflichtende „Rückkehrberatungen“ sowie finanzielle „Rückkehrprämien“ erzwungen.
Mehrere freiwillig nach Syrien zurückgekehrte Personen berichten, ihre Entscheidung zu bereuen. Sie geben an, unzureichend über die Sicherheitslage und die Folgen ihrer Rückkehr informiert worden zu sein. Versprochene Unterstützung nach der Ankunft sei teils ausgeblieben, sämtliche Dokumente, die den Aufenthalt in Österreich belegen, müssen abgegeben werden. Eine Rückkehr nach Österreich sei wegen des Verlusts ihres Aufenthaltsstatus kaum mehr möglich.
Rechtsberaterinnen und Rechtsberater sprechen von wiederkehrenden Fällen. Viele Rückkehrer würden schon kurz nach ihrer Ausreise versuchen, nach Österreich zurückzukehren, weil die Lebens- und Sicherheitsbedingungen in Syrien ein dauerhaftes Leben unmöglich machen.
Insbesondere Syrerinnen und Syrer möchte das Innenministerium noch konsequenter zur Ausreise bewegen. Statt wie bisher ausschließlich verurteilte Straftäter sollen nun auch unbescholtene Personen zwangsweise nach Damaskus gebracht werden können.
Am Montagabend wurde etwa ein in Tirol lebender syrischer Staatsbürger abgeschoben. Er besitzt weder Vorstrafen noch irgendwelche polizeilichen Vormerkungen, spricht Deutsch auf Niveau B1 und gut Englisch und engagierte sich ehrenamtlich. Bei einem Gericht hatte er nach seiner Asylablehnung darüber hinaus einen Antrag auf Verfahrenshilfe für eine Beschwerde laufen. Eine Abschiebung während laufender Rechtsmittelfrist sei extrem problematisch, kommentiert Sebastian Sperner, Jurist bei der Asylkoordination, den Fall.
Quellen: Der Standard/Der Standard/Der Standard


















































































