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Schwarzarbeit im Finanzamt

In einem niederösterreichischen Finanzamt wurde ein recht dreister Fall von Schwarzarbeit aufgedeckt: Zwei Fensterputzer waren nicht bei der Sozialversicherung angemeldet.

Melk. Die niederösterreichische Finanzpolizei machte zuletzt eine kuriose Entdeckung: Bei der routinemäßigen Kontrolle arbeits- und sozialgesetzlicher Vorgaben bei einer Reinigungsfirma stellte sich heraus, dass zwei Fälle von Schwarzarbeit vorliegen – und zwar ausgerechnet im Finanzministerium der Bezirkshauptstadt Melk, wo die Fenster zu putzen waren.

Das bei der Ausschreibung zum Zug gekommene Reinigungsfirma soll (vertragswidrig) ein Subunternehmen engagiert haben – und dieses habe zwei Fensterputzer nicht ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet. Einer der beiden verfügte zudem über gar keine arbeitsmarktbehördliche Bewilligung. Dem verantwortlichen Unternehmen drohen nun Verwaltungsstrafen sowie der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Während sich Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) angesichts des Vorfalls im eigenen Haus vor allem um potenzielle Wettbewerbsverzerrung und Steuerausfälle durch Schwarzarbeit sorgt, sind die eigentlichen Opfer die betroffenen Arbeiter: Sie werden durch falsche Versprechungen und finanziellen Druck zur Schwarzarbeit gedrängt, fallen dadurch aber um Sonderzahlungen sowie um die Arbeitslosen‑, Kranken- und Pensionsversicherung um.

Indem der Unternehmer hier bei den Abgaben „einspart“, kann er seinen Gewinn beträchtlich vergrößern, während die Arbeiter nur den scheinbaren Vorteil des „schnellen Geldes“ haben, in Wirklichkeit aber erst recht in direkte Abhängigkeiten geraten. Zu den gefährdeten Branchen zählen nicht zuletzt Reinigungsdienste, aber auch das Gastgewerbe und die Baubranche. Die Finanzämter an sich gehören eigentlich nicht dazu.

Quelle: ORF

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