Zum Umgang mit dem ehemaligen Frauen-KZ in Leobersdorf.
Jedes Jahr wird in Österreich an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert. Politiker legen Kränze nieder, sprechen von Verantwortung, vom „Nie wieder“ und davon, die Erinnerung an die Verbrechen wachzuhalten. Diese Bekenntnisse gehören längst zum offiziellen Selbstverständnis der Republik. Doch wie belastbar sind sie, wenn Erinnerung mit ökonomischen Interessen kollidiert?
Die Antwort liefert derzeit Leobersdorf in Niederösterreich. Auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Hirtenberg/Leobersdorf, dem zweitgrößten Frauen-Konzentrationslager auf dem Gebiet des heutigen Österreich, entstehen Gewerbehallen. Wo Frauen aus der Sowjetunion, Polen und Italien unter unmenschlichen Bedingungen eingesperrt wurden, wo sie Zwangsarbeit für die Rüstungsindustrie leisten mussten und viele von ihnen starben, rollen heute Bagger über die letzten Überreste des Lagers. Trotz jahrelanger Proteste von Historikern, lokalen Initiativen, dem Mauthausen Komitee und der Israelitischen Kultusgemeinde wurde das Areal nicht als Gedenkstätte erhalten. Das Bundesdenkmalamt lehnte einen Denkmalschutz ab, die Bauarbeiten wurden genehmigt und umgesetzt.
Der Fall sorgte bereits im vergangenen Jahr für Aufsehen. Die Immobilienfirma des Leobersdorfer Bürgermeisters Andreas Ramharter verkaufte das rund neun Hektar große Gelände um 15,25 Millionen Euro. Durch vertraglich vereinbarte Umwidmungen erhielt seine Firma zusätzlich einen Kaufpreisbonus von 1,34 Millionen Euro. Nun wurde darüber hinaus noch bekannt, dass sich Ramharters Firma außerdem das Recht sicherte, auf den Dachflächen des entstehenden Gewerbeparks eine Photovoltaikanlage zu errichten und daraus laufende Einnahmen zu erzielen. Der Bürgermeister weist sämtliche Vorwürfe eines Interessenkonflikts zurück.
So berechtigt die Kritik an diesen Vorgängen auch ist – das eigentliche Problem reicht weit über eine einzelne Person hinaus.
Denn Leobersdorf ist kein Betriebsunfall. Es ist Ausdruck einer Gesellschaft, in der nahezu jeder Quadratmeter Boden zuerst nach seiner wirtschaftlichen Verwertbarkeit beurteilt wird. Ein ehemaliges Konzentrationslager besitzt in dieser Logik keinen Wert an sich. Sein Erinnerungswert taucht in keiner Bilanz auf. Eine Gewerbehalle hingegen erwirtschaftet Mieteinnahmen, schafft Rendite und erhöht den Grundstückswert. Zwischen Erinnerung und Verwertung entscheidet unter kapitalistischen Bedingungen letztlich der Profit.
Gerade darin liegt der eigentliche Widerspruch der offiziellen Erinnerungspolitik. Solange Gedenken keine ökonomischen Interessen berührt, wird es gepflegt und öffentlich hervorgehoben. Gedenkveranstaltungen, Kranzniederlegungen und feierliche Reden gehören längst zum politischen Ritual. Sie kosten wenig und lassen sich gut mit dem Bild einer demokratischen Republik vereinbaren.
Sobald Erinnerung jedoch wirtschaftlichen Interessen im Weg steht, zeigt sich ihre tatsächliche Stellung. Dann werden historische Orte zu Gewerbeflächen, ehemalige Lager zu Baugrundstücken und die materiellen Zeugnisse der Geschichte verschwinden unter Sand, Schotter und Beton.
Das bedeutet nicht, dass jede historische Stätte unangetastet bleiben muss. Aber Orte nationalsozialistischer Verbrechen besitzen eine besondere gesellschaftliche Bedeutung. Sie sind keine gewöhnlichen Grundstücke. Sie sind Tatorte der Geschichte. Wer sie beseitigt oder ihrer historischen Dimension beraubt, verändert nicht die Vergangenheit – wohl aber die Art und Weise, wie kommende Generationen ihr begegnen können.
Leobersdorf wirft deshalb eine grundsätzliche Frage auf: Welchen Stellenwert hat Erinnerung tatsächlich, wenn sie mit kapitalistischen Verwertungsinteressen kollidiert?
Die Antwort fällt ernüchternd aus. Nicht das Gedenken bestimmt den Umgang mit solchen Orten, sondern ihre ökonomische Nutzbarkeit. Das zeigt sich in Leobersdorf in aller Deutlichkeit. Wo einst Frauen entrechtet, ausgebeutet und ermordet wurden, entsteht heute ein Gewerbepark. Der Profit hat gesiegt – und das Gedenken musste weichen.
Wer es mit dem „Nie wieder“ ernst meint, darf Erinnerung nicht nur dort verteidigen, wo sie niemandem weh tut. Sie muss gerade dann Bestand haben, wenn wirtschaftliche Interessen ihren Preis kennen, aber ihren Wert nicht.




















































































