HomeKlassenkampfFrauenKein Schwangerschaftsabbruch im Spital?

Kein Schwangerschaftsabbruch im Spital?

Bregenz. Schwangerschaftsabbrüche sind in Österreich ein umstrittenes Thema, das die Emotionen hochkochen lässt. Nachdem Tirol jüngst Schlagzeilen damit gemacht hat, dass 100.000 Euro für die Anfertigung eines „Schwangerschaftsabbruchregisters“, das Gründe für Abtreibungen dokumentieren soll, bereitgestellt werden, zeigt sich nun auch in Vorarlberg, dass insbesondere die Gegnerinnen und Gegner von Abtreibungen vielfach Gehör erhalten. 

In Tirol werden Schwangerschaftsabbrüche aus nicht medizinischen Gründen zukünftig in Innsbruck von drei niedergelassenen Ärzten statt wie bisher durch einen durchgeführt. Niedrigschwellige und günstige Angebote sind nach wie vor Fehlanzeige – wie in den meisten Bundesländern. Statt hier Geld zu investieren, will man lieber Geld für ein Register zu dem Motiv für den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft ausgeben, wobei das Motiv klar ist: eine ungewollte Schwangerschaft.

Unklarheit in Vorarlberg

In Vorarlberg ist die Lage für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch aus nicht medizinischen Gründen vornehmen, noch prekärer. Aktuell gibt es eine Medizinerin, die Abbrüche durchführt. Die in Bregenz praktizierende Ärztin will jedoch Berichten zufolge eigentlich schon seit längerem in Pension gehen. Ende des Jahres soll nun tatsächlich Schluss sein. Das rief die Landesregierung und auch viele Gegnerinnen und Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen auf den Plan.

Gegenwind von Kirche und ÖVP

Die Vorarlberger Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) kündigte nach einer Ausschusssitzung im Landtag zwar an, dass ab Ende 2024 auf dem Areal des Landeskrankenhauses Bregenz ein Gebäude bereitstehe. Jedoch muss für die Zwischenzeit zwischen Pensionierung und Ende 2024 eine „Übergangslösung“ gefunden werden. Diese ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht garantiert. Der ursprüngliche Vorschlag der Gesundheitslandesrätin, für den Übergang eine Privatordination im Landesklinikum für diesen Zweck einzurichten, ist so stark in die Kritik aus der eigenen Partei, von reaktionären Demonstrierenden sowie prominenten Gegnerinnen und Gegnern wie beispielsweise Diözesanbischof Benno Elbs geraten, dass dies nicht zustande kommen wird. Dieses Vorgehen passt auch zur Situation in anderen Bundesländern, in denen die ÖVP im Einklang mit der katholischen Kirche Abbrüche in öffentlichen Klinken nicht durchführen lässt.

Abtreibungen nach wie vor illegal

In Österreich ist eine Abtreibung grundsätzlich nicht legal. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Schwangerschaftsabbruch aber dennoch erlaubt, auch abseits von medizinischen Indikationen. 

Seit dem 01. Jänner 1975 gilt in Österreich der § 97 StGB über die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs. Er besagt in seinem ersten Absatz, Ziffer 1, dass die im vorhergehenden § 96 genannte Tat nicht strafbar ist, wenn sie:

  • innerhalb der in Österreich geltenden Frist für eine Abtreibung stattfindet (Fristenlösung) und
  • durch einen Arzt vorgenommen wird.
  • Es wird außerdem vorausgesetzt, dass der Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der schwangeren Frau geschieht (siehe § 96 StGB).
  • Vor dem Eingriff muss zudem eine ärztliche Beratung stattfinden.

Neben der anhaltenden Illegalität ist es angesichts der Realitäten nach wie vor nicht nur teuer, sondern auch gar nicht so leicht, Zugang zu einem Abbruch zu bekommen. Vor diesem Hintergrund sind die Vorgänge in Vorarlberg treffende Beispiele dafür, was nicht stimmt, und sie weisen darauf hin, was eigentlich zu tun wäre.

Quelle: ORF/Der Standard/Der Standard

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