Die Gastronomie-Branche klagt seit Jahren über Fachkräftemangel. Aber auf die Personalpolitik der Masse der Betriebe hat das wenig Einfluss, wie sich in der AK Beratungspraxis an diesem und vielen ähnlichen Fällen zeigt: Eine Köchin wurde gekündigt, weil sie angeblich „zu wenig flexibel“ bei der Dienstplaneinteilung gewesen sei.
Wien. Die Köchin arbeitete insgesamt zehn Monate lang bei dem Unternehmen. Erst wurde sie nur für 20 Wochenstunden angemeldet und bekam dafür 955 Euro brutto pro Monat. Der Chef war sichtlich zufrieden mit der Arbeitsleistung der Betroffenen. Denn nach drei Monaten vereinbarten beide eine Aufstockung auf Vollzeit. Dafür bekam die Küchenfachkraft nunmehr 1.950 Euro brutto im Monat.
„Doch obwohl die Arbeitnehmerin mehr geleistet hat, hat der Arbeitgeber sie nach sechs Monaten zu einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gedrängt“, so Dvořàk. Die Arbeitnehmerin weigerte sich, das Schreiben zu unterzeichnen. Da behauptete der Arbeitgeber auf einmal, die Köchin sei „zu wenig flexibel“ bei Dienstplanänderungen gewesen – und sprach eine „Kündigung mit sofortiger Wirkung“ aus.
8.900 Euro vorenthalten
Die Frau holte sich Hilfe bei der Arbeiterkammer und klagte ihren offenen Lohn, Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung ein. Das Arbeits- und Sozialgericht gab der Frau Recht: Sie bekam insgesamt 8.900 Euro brutto zugesprochen. Nach ersten Teilzahlungen unterstützt die AK Wien derzeit noch dabei, dass die Arbeitnehmerin den noch offenen Restbetrag bekommt.
Ludwig Dvořàk, Bereichsleiter der arbeitsrechtlichen Beratung in der Wiener Arbeiterkammer: „Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung kann nur in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart werden. Bei einer normalen Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es immer eine Kündigungsfrist, während der der Lohn weitergezahlt werden muss. Insgesamt erleben wir solche Fälle in der Gastronomie leider oft: Unplanbare Arbeitszeiten und hire-and-fire. So wird das nichts mit den Fachkräften in der Gastro.“
Fazit
Es ist gut, dass es die AK-Rechtsberatung gibt, an die sich Kolleginnen und Kollegen, die um ihre Ansprüche geprellt werden, wenden können. Der Fall der Köchin zeigt, dass der Arbeiterklasse selbst das selbstverständlich Zustehende vorenthalten wird. Die Argumentation der Unternehmerverbände, hier handle es sich um schwarze Schafe, greift zu kurz. Denn der Lohndruck erfolgt ständig, bei manchen Unternehmern eben auch mit ungesetzlichen Mitteln. Und: Uns wird ja wohl niemand weismachen wollen, dass ein Bruttolohn von knapp 2.000 Euro für eine Köchin eine „faire“ Bezahlung ist.
Quelle: OTS



















































































