Saalbach-Hinterglemm. Ein 51-jähriger Mann ist am Donnerstag wegen massiven Stalkings und gefährlicher Drohungen gegenüber seiner Ehefrau zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich wurde ein umfassendes Kontakt‑, Annäherungs- und Waffenverbot ausgesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Hunderte Anrufe und Morddrohungen
Laut Anklage hatte der Mann seine 48-jährige Ehefrau über mehrere Wochen hinweg massiv belästigt und bedroht. Zwischen Dezember 2025 und Anfang Februar 2026 kontaktierte er sie täglich – teils bis zu 300 Mal – telefonisch und über soziale Medien. Dabei soll er wiederholt Morddrohungen ausgesprochen haben. Die Frau war damit einer extremen Form psychischer Gewalt ausgesetzt, die weit über einzelne Drohungen hinausging und als systematisches Stalking einzustufen ist.
Geplante Eskalation verhindert
Am 8. Februar reiste der Mann schließlich an den Aufenthaltsort seiner Ehefrau. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden bestand der Verdacht, dass er seine Drohungen in die Tat umsetzen wollte. Der Arbeitgeber der Frau hatte aufgrund der bekannten Bedrohungslage vorsorglich die Polizei verständigt. Einsatzkräfte trafen den Mann in der Wohnung der Frau an, wo er auf sie wartete, und nahmen ihn fest. In weiterer Folge wurde gegen ihn ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein Waffenverbot verhängt. Zudem wurde er in Untersuchungshaft genommen.
Geständnis vor Gericht
Im Gerichtsverfahren zeigte sich der Angeklagte geständig und räumte ein, „es übertrieben zu haben“. Das Gericht wertete die massive Intensität der Kontaktaufnahme sowie die konkreten Drohungen als besonders schwerwiegend. Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung die notwendige abschreckende Wirkung der Strafe. Eine mildere Entscheidung sei angesichts der Umstände nicht in Betracht gekommen.
Gewalt gegen Frauen sind ein strukturelles Problem
Der Fall verdeutlicht erneut, dass Gewalt gegen Frauen häufig nicht plötzlich entsteht, sondern sich über längere Zeiträume aufbaut – oft beginnend mit Kontrolle, Belästigung und psychischem Druck, der sich zunehmend zuspitzt. Stalking ist dabei eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt, die tief in gesellschaftlichen Machtverhältnissen verwurzelt ist. Die systematische Überwachung, Bedrohung und Einschüchterung zielt darauf ab, Kontrolle über das Leben der betroffenen Frau auszuüben. Solche Gewaltformen stehen im Zusammenhang mit patriarchalen Strukturen, in denen Frauen häufiger von Abhängigkeit, Unsicherheit und fehlendem Schutz betroffen sind.
Bedeutung von Schutzmaßnahmen
Der Fall unterstreicht auch die Bedeutung frühzeitiger Interventionen. Dass das Umfeld der Betroffenen – in diesem Fall der Arbeitgeber – die Bedrohung ernst nahm und die Polizei verständigte, dürfte eine weitere Eskalation verhindert haben. Kontakt- und Annäherungsverbote sowie konsequente strafrechtliche Verfolgung bleiben zentrale Instrumente, um Betroffene zu schützen. Gleichzeitig zeigt sich, dass strukturelle Maßnahmen notwendig sind, um Gewalt gegen Frauen nachhaltig einzudämmen.
Quelle: ORF





















































































