Nach einem besorgniserregenden Vorfall in einem Krankenhaus stehen vier Justizwachebeamte und ein jugendlicher Häftling im Fokus der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ermittelt wegen des Verdachts der Körperverletzung.
Innsbruck/Bregenz. Ein Vorfall in Tirol sorgt derzeit für juristische und politische Diskussionen: Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat Ermittlungen gegen vier Justizwachebeamte aus Innsbruck aufgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, einen 16-jährigen Häftling Mitte Jänner in einem Krankenhaus zu Boden gerissen und geschlagen zu haben. Dabei soll der Jugendliche am Kopf schwer verletzt worden sein.
Beobachtet wurde das Geschehen offenbar von unbeteiligten Personen, die Anzeige erstatteten. Offizielle Details zum genauen Ablauf sind bislang nicht bekannt. Die zuständige Staatsanwaltschaft bestätigte lediglich, dass ein Ermittlungsverfahren läuft.
Parallel dazu wird auch gegen den 16-Jährigen ermittelt – wegen des Verdachts auf Widerstand gegen die Staatsgewalt. Ob und in welchem Ausmaß es zu einer Eskalation zwischen dem Jugendlichen und den Beamten kam, ist Gegenstand der laufenden Untersuchungen.
Ermittlungen in Vorarlberg
Dass die Ermittlungen nicht in Tirol, sondern in Vorarlberg geführt werden, hat organisatorische Gründe. In Fällen, die Justizwachebedienstete betreffen, wird das Verfahren regelmäßig an eine Staatsanwaltschaft in einem anderen Bundesland übertragen. Damit soll jeder Anschein von Befangenheit vermieden werden, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch.
Auch das Justizministerium äußerte sich nur zurückhaltend. Aufgrund des laufenden strafrechtlichen Verfahrens könnten keine näheren Informationen gegeben werden. Man prüfe jedoch „dienstrechtliche Sofortmaßnahmen“. Weitere Schritte würden vom Ausgang der Ermittlungen abhängen. Wie in vergleichbaren Fällen sei eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden.
Strukturelle Ursachen im Justizsystem
Justizsprecherin Selma Yildirim (SPÖ), fordert in diesem Kontext eine rasche und transparente Aufklärung. Gewalt dürfe in Haft- oder Begleitsituationen grundsätzlich keinen Platz haben, betonte sie. Yildirim sieht strukturelle Ursachen hinter solchen Vorfällen. Seit Jahren seien Justizanstalten überbelegt, zugleich fehle es an Personal. Diese Kombination erhöhe den Druck auf alle Beteiligten.
Ob es sich im aktuellen Fall um ein Fehlverhalten der involvierten Beamten oder um eine eskalierte Ausnahmesituation handelt, wird nun die Justiz klären müssen. Bis dahin gilt für alle Beteiligten eben noch die Unschuldsvermutung.
Quelle: ORF

















































































