Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass etliche der staatlich ausgezahlten Covid-19-Förderungen das EU-Beihilfenrecht verletzten und nun rückgezahlt werden müssen. Die von der Europäischen Union festgelegten Höchstgrenzen gelten pro Konzern und nicht pro Tochtergesellschaft. Österreich hat die Hilfen während der Pandemie jedoch vielfach auf Basis einzelner Gesellschaften berechnet.
Hintergrund des Verfahrens ist ein Rechtsstreit um eine österreichische Raststättenkette. Diese hatte während der Pandemie staatliche Unterstützungen erhalten und argumentiert, die Förderungen im Vertrauen auf die damals geltenden nationalen Vorgaben rechtmäßig bezogen zu haben. Der OGH folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte fest, dass die Finanzverwaltung verpflichtet ist, rechtwidrige Beihilfen zurückzufordern.
Im konkreten Fall geht es um eine Überzahlung von rund 1,42 Millionen Euro. Dieser Betrag wurde mit noch ausstehenden Hilfszahlungen gegengerechnet. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche weitere Unternehmen betroffen sein könnten.
Eine mögliche Entschärfung der Rückforderungen könnte die sogenannte Umwidmungsrichtlinie bringen. Diese erlaubt es Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen, bereits erhaltene Förderungen nachträglich einem anderen Beihilferegime zuzuordnen, etwa als Verlust- oder Schadensausgleich. Obwohl die ursprüngliche Förderung nach Ansicht des OGH gegen EU-Beihilfenrecht verstoßen hat, könnten betroffene Konzerne die Rückzahlung dadurch zumindest teilweise vermeiden. Letztlich würde damit Geld, das ursprünglich rechtswidrig ausbezahlt wurde, nachträglich auf eine andere rechtliche Grundlage gestellt und damit verhindert, dass es in die öffentliche Hand zurückfließt. Ob und in welchem Umfang diese Möglichkeit tatsächlich genutzt werden kann, ist noch offen.
Die nun drohenden Rückforderungen werfen auch ein Schlaglicht auf die Corona-Hilfen insgesamt. Laut Rechnungshof wurden allein zwischen März und September 2020 mehr als 21 Milliarden Euro an Unterstützungsleistungen ausbezahlt. Ein Großteil davon floss in Unternehmenshilfen, während Beschäftigte die Folgen der Krise durch Arbeitslosigkeit, Einkommensverluste und Inflation zu tragen hatten. Große Konzerne konnten hingegen rasch und unkompliziert auf öffentliche Gelder zugreifen. Und im Rahmen dieser Vergabe wurden mitunter nicht einmal die ohnehin großzügigen Höchstgrenzen der Europäischen Union eingehalten.
Quellen: ORF/Zeitung der Arbeit



















































































