HomePanoramaAnwalt fordert vom Land hohes Schmerzensgeld nach Kindesmisshandlung

Anwalt fordert vom Land hohes Schmerzensgeld nach Kindesmisshandlung

Waidhofen an der Thaya. Ein 14-jähriger Junge soll von seiner Mutter wiederholt in eine Hundebox gesperrt und körperlich misshandelt worden sein. Jetzt fordert Opferanwalt Timo Ruisinger 150.000 Euro Schmerzensgeld vom Land, weil die zuständigen Behörden nicht rechtzeitig eingeschritten seien.

Die Geschichte kam ins Rollen, als die Schule des Jungen wegen seiner vielen Fehltage Alarm schlug. Die Behörden wurden aktiv und besuchten das Zuhause des Jungen zweimal unangekündigt. Trotz der Hinweise auf eine mögliche Gefährdung sahen sie keine unmittelbare Notwendigkeit, den Jungen aus der Familie zu nehmen. Nur wenige Tage nach dem letzten Besuch wurde der Junge in einem lebensbedrohlichen Zustand ins Krankenhaus gebracht.

Laut Ruisinger habe die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya gravierend fehlerhaft reagiert, als sie trotz der eingegangenen Gefährdungsmeldungen keine sofortigen Maßnahmen zum Schutz des Jungen ergriff. Diese Unterlassung habe schwerwiegende Folgen für die physische und psychische Gesundheit des Kindes gehabt, argumentiert der Anwalt in seinem Schreiben an das Land. Unterstützt wird die Schadensersatzforderung des Anwalts auch durch die These eines medizinischen Sachverständigen, der im Laufe eines Geschworenenprozesses darlegte, dass der Gesundheitszustand des Jungen bereits zum Zeitpunkt des letzten Hausbesuchs besonders kritisch war.

Das Land Niederösterreich hat nun drei Monate Zeit, um auf die Forderungen zu reagieren. Neben der finanziellen Entschädigung fordert der Opferanwalt auch die Haftung des Landes für alle zukünftigen Schäden, die dem Jungen entstehen könnten. Diese Forderung stelle eine präventive Maßnahme dar, um sicherzustellen, dass der Junge auch in Zukunft die notwendige Unterstützung erhalte.

Die Mutter des Jungen und ihre damalige Freundin wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt – die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ORF

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