Wer während der Arbeit verunfallt, hat klare gesetzliche Ansprüche - und diese sind von den Betrieben auch einzuhalten. Die Arbeiterkammer bietet Beratung und Hilfe.
Klagenfurt. Nach einem Arbeitsunfall wurde eine Kärntnerin von ihrem Dienstgeber abgemeldet und alle Zahlungen eingestellt. Die betroffene Dienstnehmerin wandte sich an die AK-Bezirksstelle Feldkirchen. Diese prüfte den Fall und stellte klar, dass die Frau bei einem Arbeitsunfall einen Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung für die Dauer von acht Wochen hat.
„Ein Arbeitsunfall begründet einen klaren Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung”, erklärte die AK Kärnten. “Eine Abmeldung hebt diesen Anspruch nicht auf. Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollten sich in solchen Fällen rasch an die AK wenden, damit finanzielle Nachteile vermieden werden.“ – Nach der Intervention zahlte der Dienstgeber den ausstehenden Betrag von rund 3.660 Euro vollständig nach.
Quelle: AK Kärnten via APA-OTS



















































































