HomePanoramaAbsurde Strafe für weiteres Zusammenleben bei CoV-Infektion

Absurde Strafe für weiteres Zusammenleben bei CoV-Infektion

Weil er trotz Covid-19-Infektion weiterhin mit seiner Freundin in der gemeinsamen Wohnung weiterlebte, erhielt ein Kärntner einen Strafbescheid über 300 Euro. Anwalt Ulrich Salburg vertritt bereits drei solcher Fälle, es dürfte aber noch mehr geben.

Klagenfurt/Hermagor. Wie der ORF-Kärnten berichtet, haben mehrere Kärntner Strafverfügungen von den Bezirkshauptmannschaften bekommen, weil sie trotz CoV-Infektion mit ihren Lebensgefährten, die im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind, weiter zusammenleben.

Gerd Pedarnig ist einer der Betroffenen. Er wohnt mit seiner Lebensgefährtin in einer 60-Quadratmeter-Wohnung in Weißbriach in Miete, beide haben dort ihren Hauptwohnsitz. Mitte November erhärtete sich beim Orthopädietechniker der Coronavirus-Verdacht. Er musste in Absonderung: „Als ich das positive Ergebnis bekommen habe, habe ich gesagt, dass ich mit meiner Lebensgefährtin zusammen in der Wohnung wohne. Daraufhin ist sie angerufen und gefragt worden, wann sie den letzten Kontakt mit mir gehabt hat. Sie hat gesagt, dadurch, dass wir zusammen leben, heute in der Früh.“ Daraufhin sei die Strafe ausgeschickt worden, wobei niemals jemand bei dem Paar gewesen sei, um zu kontrollieren, ob sie die Auflagen einhalten, so der Betroffene.

Anwalt: Wo soll denn die Freundin hin?

Eine Verwaltungsstrafe in so einem Fall gehe nicht, sagte Jurist Ulrich Salburg: „Voraussetzung für jede Strafbarkeit ist ein rechtmäßiges Alternativverhalten. Ich muss die Möglichkeit haben, mich so zu verhalten, dass ich nicht strafbar bin. Das geht hier aber nicht, denn wo sollte denn die Lebensgefährtin hin? Er kann sie nicht aussperren, sie kann in kein Hotel, die sind geschlossen. Sie kann nicht zu Verwandten, das ist laut Coronamaßnahmen verboten.“ Drei Fälle vertritt er bereits und legte Einspruch ein.

Daten aus der Kontaktverfolgung für ein Strafverfahren zu benutzen, untergrabe laut Anwalt Ulrich Salburg das Recht von Beschuldigten, sich selbst nicht belasten zu müssen: „Und vor allem ist die Aussage beim Contact-Tracing nach dem Epidemiegesetz verpflichtend. Ich muss Auskunft geben. Das heißt, wenn ich die Daten aus dem Contact-Tracing für eine Strafverfügung verwende, wird dieses Recht umgangen. Aus dem Grund ist eine Verwendung der Daten des Contact-Tracings meines Erachtens eindeutig verfassungswidrig.“

Lebensgefährtin infizierte sich nicht

Der bestrafte Gerd Pedarnig sagte, er persönlich müsse sagen, wenn man alles richtig gemacht habe und trotzdem eine 300-Euro-Strafe bekomme, werde er das nächste Mal vermutlich keine Kontaktpersonen mehr angeben. Seine Lebensgefährtin steckte sich nicht an, sie blieb gesund. Auch als Kontaktperson der Kategorie 1 habe sie in der kleinen Wohnung ausreichend Abstand gehalten.

Nicht zu vergessen ist unter Umständen auch, dass Lebenspartner ihre erkrankten Partner ja oft pflegen, wenn sie Symptome haben. Das wird rechtlich aber nicht berücksichtigt.

Quelle: ORF Kärnten

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