Die jahrzehntelange Kampagne gegen den traditionellen Singvogelfang im oberösterreichischen Salzkammergut hat 2025 einen bedeutenden Erfolg erzielt. Tierschutzorganisationen wie der Verein gegen Tierfabriken (VGT) und Tierschutz Austria konnten vor Gericht erreichen, dass zahlreiche behördliche Genehmigungen zum Fang und zur Haltung von wildlebenden Singvögeln für rechtswidrig erklärt wurden. Damit steht eine Praxis, die seit Jahren heftig kritisiert wird, auf dem Prüfstand—und auch alte Debatten um ihren Status als UNESCO-„Weltkulturerbe“ werden neu geführt.
Im oberösterreichischen Salzkammergut dürfen seit Jahrzehnten Wildvögel wie Gimpel, Stieglitz, Zeisig oder Fichtenkreuzschnabel im Herbst mit Netzen und Schnappfallen gefangen werden. Anschließend werden sie über den Winter in Volieren oder winzigen Käfigen gehalten und bei traditionellen Ausstellungen gezeigt, bevor sie im Frühjahr freigelassen werden – sofern sie den Transport und die Gefangenschaft überlebt haben. Allein in der Saison 2024/25 schätzt der VGT, dass rund 35.000 eigentlich geschützte Singvögel in Fallen gerieten und so „für die Freude am Fang“ leiden mussten Während Vogelfänger den Brauch als Teil der regionalen Identität und Tradition verteidigen, werfen Tierschützer dieser Praxis ausgedehnte Tierquälerei vor. Sie kritisieren insbesondere das jahrelange Festhalten an Methoden, die Tiere aus der Natur reißen, monatelang in Gefangenschaft halten und oft schwächen, sodass sie nach dem Freilassen kaum überlebensfähig sind.
Gerichtlicher Erfolg gegen rechtswidrige Genehmigungen
Im Dezember 2025 fällte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ein wegweisendes Urteil: Auf Beschwerden des VGT und von Tierschutz Austria wurden 30 behördliche Genehmigungen für den Fang von Singvögeln als rechtswidrig aufgehoben. Die Richter monierten unter anderem, dass die Behörden keine ausreichenden Untersuchungen zum Erhaltungszustand der betroffenen Arten vorgenommen hätten und Genehmigungen bis zu drei Jahre im Voraus ausgestellt worden seien – obwohl das Gesetz dies nicht zulässt.
Da diese 30 Bescheide nahezu identisch formuliert waren wie weitere rund 370 Genehmigungen, besteht die Aussicht, dass sich das Urteil auf viele weitere Fangbewilligungen auswirkt. Die Tierschutzorganisationen fordern daher, alle noch übrigen Bescheide für 2025 komplett aufzuheben und damit faktisch den Singvogelfang in weiten Teilen des Salzkammerguts zu stoppen.
Für den VGT ist dieser Erfolg mehr als ein juristischer Punktgewinn: Er zeigt, dass Artenschutzrecht auch gegen tief verwurzelte Traditionen durchgesetzt werden kann. Die Organisationen betonen, dass in Zeiten des globalen Artensterbens und des starken Rückgangs vieler Singvogelbestände jeder nicht gefangene Vogel zählt.
Kulturelles Erbe oder Auslaufmodell?
Ein weiterer Aspekt der Debatte ist der Status des Singvogelfangs als immaterielles Kulturerbe. Der Brauch wurde 2010 in das nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich aufgenommen – eine Entscheidung, die bis heute polarisiert. Befürworter sehen darin die Bewahrung ländlicher Traditionen und lokalen Wissens; Kritiker hingegen argumentieren, dass ein Brauchtum, das gegen geltende EU-Vogelschutz- und Tierschutzstandards verstößt, keinen Kulturerbestatus verdient. Vor diesem Hintergrund haben Tierschützer bereits die UNESCO aufgefordert, die Anerkennung des Singvogelfangs als Weltkulturerbe wieder zu entziehen. Sollte dies gelingen, wäre das ein schwerer Schlag gegen jene, die den Vogelfang als wertvolle Tradition verteidigen.
Folgen für Tierschutz, Verwaltung und Tradition
Die juristischen Entscheidungen könnten weitreichende Folgen haben:
- Tierschutz: Eine konsequentere Anwendung des Artenschutz- und Tierschutzrechts könnte den Singvogelfang in seiner heutigen Form zunehmend verdrängen, was für viele der gefangenen Tiere mehr Sicherheit bedeutet.
- Verwaltung: Behörden werden wohl ihre Bewilligungspraxis überdenken müssen – mit genauerer Prüfung, fachlichen Gutachten und Einhaltung rechtlicher Vorgaben.
- Kulturelles Selbstverständnis: Die Debatte über den Umgang mit Traditionen im 21. Jahrhundert wird neu entfacht. Viele fragen sich, ob Brauchtümer, die dem Tierwohl massiv schaden, weiterhin geschützt werden sollen – und wie sich kulturelle Identität und ethisches Verantwortungsbewusstsein miteinander vereinbaren lassen.
Ein Wendepunkt in der Debatte
Der Erfolg der Tierschutzorganisationen 2025 ist ein deutliches Zeichen: Tradition kann nicht über dem Schutz von Leben stehen. In einer Zeit, in der Biodiversität weltweit unter Druck ist und viele Singvogelarten rückläufig sind, wächst der Druck auf Politik und Öffentlichkeit, alte Bräuche kritisch zu hinterfragen und zeitgemäß weiterzuentwickeln. Ob der Singvogelfang im Salzkammergut am Ende als Relikt der Vergangenheit enden wird oder doch weitergeführt werden kann – das ist längst nicht mehr nur eine Frage regionaler Identität, sondern eine gesamtgesellschaftliche Debatte.
Quellen: VGT/Mein Bezirk/OTS




















































































